hallo,
erstmal in die pfändungstabelle schauen unter 4 unterhaltspflichtigen personen, wobei ich nicht genau weiß, wie das mit der 12 j. tochter aussieht. bei 4 personen inkl. die 12 j. ist bis netto 1979,99 nichts pfändbar.
ich bin z.b. monteur und verdiene netto bis zu 4000€ und da ist nichts pfändbar, also ich will sagen, es ist nicht alles pfändbar.
dann eine sache aus meiner inso-zeit: ich habe eine nachberechnung vom kindergarten bekommen, nun bin ich schon fast in der WVP und die wollten 92 euro haben. also die 92 euro sind nicht die welt, aber 1. darf ich keinen gläubiger bevorzugen und 2. kann ich doch nichts zahlen, weil lt. pfändungstabelle nix über bleibt, was ich abgeben könnte.
also mit deiner idee, die hälfte der schuldsumme abzutragen, ist ein rechenexempel:
75000, die hälfte 37500 geteilt durch die monate der inso-dauer, 72 monate, macht 520 euro jeden monat, ohne zinsen.
also nix zu pfänden, dann auch nix zahlen.
es hat lange gedauert, bis meine ex-frau und ich uns ein dickes fell angeeignet haben, denn das ist manchmal nicht schlecht.
gelbe briefe, gerichtsvollzieher, EV, und wieder von vorne, briefe von den gläubigern (kennt jeder, die ganzen unternehmen)
ich habe regelinsolvenz, da über 20 gläubiger und noch immer selbstständig, dann musst du dir viel hier im forum durchlesen und zu verstehen lernen. oder fragen. habe meinen inso-antrag selbst gestellt.
meine ex-frau ist zur örtlichen schuldnerberatung gegangen, verbraucherinsolvenz, und hat dort tatkräftige unterstützung bekommen.
wer hat denn die schulden, beide?
arbeitgeber: das ist immer abhängig vom IV, meine läßt mich die pfänbaren bezüge selber errechnen und meldet sich nur bei unstimmigkeiten. also keine pfändung vom IV beim AG.
so reicht erstmal und sacken lassen. *gins*
gruß dennis