"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: wohlverhaltensphase - selbständig machen  (Gelesen 1573 mal)

schlumpf

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
wohlverhaltensphase - selbständig machen
« am: 13. Februar 2009, 14:46:32 »

weiß jemand rat???

ich bin derzeit in einem ungekündigten angestellten arbeitsverhältnis. mein th hatte nichts dagegen einzuwenden dass ich mich selbständig machen möchte. er schickte mir nun ein schreiben in dem steht "gebe ich hiermit ihren zukünftigen selbständigen betrieb aus dem insolvenzbeschlag frei". ich muss die aufnahme der tätigkeit sowie die monatlichen umsätze an ihn melden...

was heisst nun "gebe ich aus dem insolvenzbeschlag frei"???? dass er aus den erzielten umsätzen bzw. gewinnen nichts einbehalten wird???

meinen th möchte ich nun nicht anrufen und nachfragen...er ist ein etwas merkwürdiger mensch...leider.

danke für eure hilfe!
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: wohlverhaltensphase - selbständig machen
« Antwort #1 am: 13. Februar 2009, 17:30:42 »

sind Sie tatsählichen schon in der Wohlverhaltensphase, wurde das Insolvenzverfahren bereits aufgehoben?

Wenn ja oder es wurde gem. § 35 Abs. 2 InsO im Insolvenzverfahren die "Freigabe" erklärt, haben Sie gem. § 295 Abs. 2 InsO abzuführen. Die Höhe des Umsatz/Ertrags spielt dann keine Rolle.



Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

schlumpf

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: wohlverhaltensphase - selbständig machen
« Antwort #2 am: 14. Februar 2009, 15:00:07 »

nein das insolvenzverfahren ist noch nicht aufgehoben. vor zwei wochen etwa meinte mein th: "bei ihnen könnten wir jetzt dann die aufhebung beantragen"...
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz