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Autor Thema: Zusätzliche Einnahmen abführen...  (Gelesen 1910 mal)

Daedalus

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Zusätzliche Einnahmen abführen...
« am: 18. September 2015, 04:24:14 »

Guten Morgen zusammen,

seit Mai 2014 läuft bei mir die Eröffnungsphase und die Situation ist erträglich. Ich höre von meinem TH sehr wenig, habe gegen Ende des vergangenen Jahres eine Aufforderung bekommen ihm alle Kontoauszüge zuzusenden, das habe ich auch gemacht. Durch eine Nebentätigkeit habe ich in einem Monat in 2014 ca. 120,- Euro mehrt als üblich eingenommen und Weihnachtsgeld habe ich auch bekommen (auch wenn dieses auf meiner Gehaltsabrechnung nicht als WG deklariert worden war). Der TH hat sich nicht dazu geäußert. Jetzt habe ich in den vergangenen Wochen in der Firma sehr viele Überstunden machen müssen und diese werden jetzt mit dem Septembergehalt ausgezahlt, ich wollte sie lieber abfeiern es werden aber keine Ausnahmen gemacht.
Muss ich, wenn ich solche zusätzlichen Einnahmen habe sie unaufgefordert an den TH abführen, oder sagt er mir Bescheid wenn irgendwelche Beträge haben will? Ich weiss nicht mal wohin ich so was sonst überweisen soll.

VG
Däddi
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Momo72

Re: Zusätzliche Einnahmen abführen...
« Antwort #1 am: 18. September 2015, 15:52:06 »

führt nicht dein arbeitgeber die pfändbaren anteile direkt an den TH ab? so ist eigentlich die "normale" vorgehensweise soweit ich das kenne

lg
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Daedalus

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Re: Zusätzliche Einnahmen abführen...
« Antwort #2 am: 19. September 2015, 09:30:16 »

Das ist natürlich richtig, was du da sagst Momo72. Da ich jedoch drei kleine Kinder habe fällt mein Nettogehalt noch unterhalb der Pfändungsgrenze. Das wird jetzt mit dem Septembergehalt sicherlich nicht so sein. Ich könnte mir vorstellen, dass der Betrag den der TH bekommt direkt von der Firma an ihm weitergeleitet wird. Das wird wohl auch mit dem Weihnachtsgeld so gewesen sein. Der TH hätte das bekommen was ihm zusteht. Da er nichts bekommen hat - steht ihm hier auch nichts zu.
Die 120,- Euro die ich im vergangenen Jahr zusätzlich eingenommen habe, stammen noch aus meiner selbstständigen Tätigkeit die ich 2013 aufgegeben habe. Die bekomme ich jedes Jahr. Muss ich die unaufgefordert weiterreichen oder wird der TH sich schon melden, wenn er was will?
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