"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Zusätzliche Zahlung vom Arbeitgeber  (Gelesen 2470 mal)

horst69

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 541
Zusätzliche Zahlung vom Arbeitgeber
« am: 20. Juli 2011, 11:50:04 »

Hallo liebe Leute, nun brauche ich mal euern Rat !

Mein Arbeitgeber zahlt mir ab 1.8. einen Zuschuss zu den Kindergartengebühren in Höhe von 300€.

Meine Frage ist, ist die Leistung pfändbar ??

Es ist ja eigentlich eine Sozialleistung aus Good Will von meinem Arbeitgeber.
Der Zuschuss ist Sozialabgaben.- und Lohnsteuerfrei, er spart Steuern und ich brauch die KiTa nicht bezahlen.

Nur habe ich die Befürchtung, das der IV mir die zusätzliche Leistung pfänden wird.
Bin im laufenden Inso Verfahren seit 2010, IN
Gespeichert
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: Zusätzliche Zahlung vom Arbeitgeber
« Antwort #1 am: 20. Juli 2011, 12:26:07 »

Hallo Horst,

meiner Meinung nach wäre es besser, Ihr AG würde das Geld direkt an den KIGA überweisen! Bringt für Ihn ja keinerlei Nachteile!

Grundsätzlich würde ich sagen, dass der Zuschuss pfändbar ist, da Einkommen. Meiner Meinung nach zu sehen wie ein Zuschuss zu den Fahrtkosten.

Es erhöht Dein Nettolohn somit auch den pfändbaren Betrag.

Hab mich bei uns in der Firma mal schlau gemacht und aus der Personalabteilung auch die Bestätigung derhalten das Kindergartenzuschüsse voll pfändbar sind.
« Letzte Änderung: 20. Juli 2011, 12:35:28 von Fallera »
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz