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Autor Thema: Zwangsversteigerung  (Gelesen 1552 mal)

pinguin48

  • Gast
Zwangsversteigerung
« am: 05. Juli 2011, 06:38:56 »

Hallo


Folgender Sachverhalt:

Kauf einer Schrottimmobilie

Mietzahlung vom Mieter unregelmäßig
Privatinsolvenz Eröffnung Jan.2010 (ca.110000.00€ Schulden)
Immo Zwangsverwaltet und zur Versteigerung angemeldet Dez.2010
Im April 2011 wurde ein Schätzer bestellt
Seitdem Funkstille ..... Verfahren lt.TH wegen Immo nicht aufgehoben.
Folgenden Satz schrieb mir mein TH: Bezügl.ihrer Eigentumswhg. gibt es noch Unstimmigkeiten,die noch zu bereinigen sind,bevor das Insolvenzverfahren beendet werden darf.Danach wird der Schlussbericht eingereicht und die Wvp angekündigt .

Das verstehe ich nicht so ganz er hat sie doch freigegeben ? :dntknw:
Danke schon mal
lg Pinguin
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Insoman

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  • Beiträge: 733
Re: Zwangsversteigerung
« Antwort #1 am: 05. Juli 2011, 12:44:38 »

Zitat
Folgenden Satz schrieb mir mein TH: Bezügl.ihrer Eigentumswhg. gibt es noch Unstimmigkeiten,die noch zu bereinigen sind,bevor das Insolvenzverfahren beendet werden darf.
Tja, die Unstimmigkeiten...


Wenn Sie pfändbare Einkommensanteile erwirtschaften, lassen sich für manche THs "Unstimmigkeiten" dadurch ertragen, dass die Insolvenzphase künstlich verlängert wird, um ihre Vergütung nach oben zu korrigieren..

Die Begründungen kommen manchmal durchaus fadenscheinig daher:
für die Schlussverteilung müsse die "Restforderung" der gesicherten Bank erst feststehen..u.ä.

Lassen Sie sich die Unstimmigkeiten doch mal näher erläutern, würde mich wundern, wenn da was wirklich konkretes käme..
Aber in der Regel gilt: und tut die Zeit auch noch so weh, es kommt einmal die WVP!

Gespeichert
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 
 

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