Es ist ja auch schön, wenn man seine studierenden Abkömmlinge mit interessanten Aufgaben aus der Praxis betrauen kann. Indes wird jeder feststellen, dass die Entscheidung BGH IX ZB 247/08 die Fälle betrifft, in denen das Insolvenzverfahren zum Zeitpunkt des Endes der Abtretungserklärung noch nicht aufgehoben worden war. Damit erledigen sich auch sämtliche hier geäußerten Mutmaßungen dazu, denn die Frage hier betrifft den letzten Monat in der WVP. Außerdem beantwortet sie das Problem hinsichtlich der Berechnung im letzten Monat so oder so nicht. Einen Hinweis auf die Entscheidung bei wem auch immer kann man sich folglich sparen.
Und zum Glück für die Studierenden ist das Thema wohl eher nicht prüfungsrelevant.
Leider verstehe ich nicht alles, denn außer dass Sie eine Aussage auf meine Tochter beziehen, komme ich verständnismäßig nicht mit. Weil eben Frau Verzweifelte_Studentinund ich beide konträre Terminlagen haben. Sie ist vor dem RSB-Termin gepfändet worden, ich nach dem RSB-Termin.
Wenn ein Schuldner nun der Meinung ist, seine Zahlstelle hat ihm für den letzten Monat der Abtretungszeit zu wenig ausgezahlt, ist es mE der richtige Weg, genau den zu verklagen. Alternativ den TH wegen ungerechtfertigter Bereicherung. Um den Konflikt mit einem Arbeitgeber zu mildern, könnte man das Problem mit diesem rechtzeitig vor Ablauf der Abtretungsfrist anzusprechen. Möglicherweise wäre das ein Fall einer Hinterlegung des strittigen Betrages, dann können sich Schuldner und TH vor Gericht darum streiten.
Ja, dann das Beispiel aus der Praxis für die Älteren. Mich hat mein erster (Haupt)-Arbeitgeber am Telefon angebrüllt und gerufen "
Meinen Sie denn, ich mache mich strafbar?!!!!" Ihre Insolvenz ist IHR Thema, lassen Sie sich das gesagt sein. Der Betrag wird natürlich an den TH überwiesen"
Mein zweiter Arbeitgeber hat die Zahlung der Pfändung für den Dezember verweigert, weil Schlusstermin soll rechnerisch der 10.12.205 sein, wegen Beginn 10.12.2009. Dann hat sich der kooperative Insolvenzverwalter dazu so geäußert (natürlich telefonisch) man würde damit den Abschlussbericht nicht erstellen können und deswegen das ganze Thema direkt gleich ans Insolvenzgericht ausgleisen.So geht es ab ...
Deswegen war ich auch so sauer. Soll ich jetzt meinen AG verklagen? Es hilft einem keiner, hier im Forum schon, aber dann eben so stark verklausuliert, dass ich es nicht verstehe. Ich habe Fahrzeugtechnik studiert und da könnte ich Ihnen sicher Dinge erzählen, wo auch Sie nur BAHNHOF verstehen. Es müss doch möglich sein, das einfacher zu formulieren.
Wie wäre es bitte mit praktischen Handlungsanweisungen der Art "mache dies und jenes, beziehe Dich auf dieen Paragraphen ..." Oder gibt es hier ein Problem im Problem, dass in diesem Forum keine Rechtsberatung unentgeltlich erfolgen darf und deswegen Abmahnungen etc. an den Forenbetreiber drohen? Ich denke, da wäre nicht nur ich froh darüber.
Bei der Beurteilung des ganzen könnte an dem Zitat aus Antwort #12 was dran sein. Das würde ich nicht aus dem Blick verlieren.
Da ist doch genau der Satz, dem Sie oben widersprechen? Ich hole #12 nochmal hoch ...
"Ob Ihr Dezembergehalt von der Abtretungserklärung umfasst ist, hängt davon ab, wann es fällig war. Wenn es zum Monatende ausgezahlt wird, die Abtretungserklärung aber schon vorher endete, wird es nicht mehr umfasst. Wenn schon vor Ablauf der Abtretung das Gehalt gezahlt wurde, haben Sie Pech, und der pfändbare Betrag steht noch insgesamt dem Insolvenzverwalter zu."
Ihnen liegt doch etwas daran, uns zu helfen. Sonst würden Sie nicht schreiben. Aber wir (ich) verstehe es nicht, wo Sie hinwollen. "Könnte, sollte, würde, vielleicht" verwirrt. Einfach für Dumme es niederschreiben, wir sind dafür dankbar. Mir ist es egal, wenn einer meint, ich wäre zu dumm, da zu verstehen. Ich bin dankbar, wenn mir geholfen wird aber auch frustriert, wenn es sich alles im Kreis dreht. :bindoof:
Wer angesichts dieses Befreiungsdokumentes (der RSB) in der Lage ist, das Datum des Abtretungs-Endes im Kopf auf den jeweils letzten Tag des entsprechenden Monats zu setzen, wie dies beispielsweise bei vielen Bankverträgen o.ä. üblich ist, der ist all jenen im Vorteil, die am Ende der Fahnenstange noch weiterklettern wollen, statt sich dem Boden eines wirklichen Neubeginns anzuvertrauen.
Das war aber ein episches Stück Schuldnerbelehrung. Bin ganz gerührt. Echt. Sie machen sich ja echt Sorgen. Wissen Sie, vielleicht bin ich einfach notorisch dumm, oder verbittert, oder was auch immer.

Mein Brief an den IV liegt fertig bei mir neben dem Tisch und geht morgen früh in die Post. Alles was dann hier in dem Thread kommt, ist für mich dann lediglich nur noch der Kampf um die goldene Ananas. Irgendwann einmal ist eben Ende Gelände.
Ich kann nur auf diesen (er)klärenden Beitrag verweisen, der bisher an mir vorbeigegangen ist.
http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-was-zaehlt-internet-eintrag-oder-post--12066.htmlIch wünsche Euch noch einen ruhigen Start in den Tag.
ich bin dann mal auf der Post ...