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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Auf Vergleich geeinigt  (Gelesen 14437 mal)

schwoab

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Auf Vergleich geeinigt
« am: 28. März 2013, 08:10:49 »

Hallo an alle,

ich bin seit Ende 2010 in der PI und habe mich nun mit meinen Gläubigern auf einen Vergleich geeinigt. Was habe ich noch zu tun bzw. worauf muss ich achten nachdem das Geld bei Gläubigern eingegangen ist. Was mich aber am meisten interessiert ist wie es danach weitergeht.

Gruß
Schwoab
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Insokalle

Re: Auf Vergleich geeinigt
« Antwort #1 am: 28. März 2013, 09:43:06 »

Stand des Insolvenzverfahrens?
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schwoab

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Re: Auf Vergleich geeinigt
« Antwort #2 am: 28. März 2013, 10:17:24 »

Ich bin in der Wohlverhaltensphase !
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Insokalle

Re: Auf Vergleich geeinigt
« Antwort #3 am: 28. März 2013, 11:41:33 »

Gut, dann müssen sofern noch nicht geschehen die Verfahrenskosten bezahlt werden, dazu gehören die Gerichtskosten und die Kosten des IV/TH. Das Gericht wird sicher einen Nachweis über die Einigung mit den Gläubigern haben wollen. Dann können Sie bei Gericht die vorzeitige Erteilung der RSB beantragen.
Ich würde mich mit dem Gericht und dem TH in Verbindung setzen, um die genaue Vorgehensweise abzustimmen.
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schwoab

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Re: Auf Vergleich geeinigt
« Antwort #4 am: 28. März 2013, 19:28:13 »

Die Gerichtskosten sind klar beziffert, aber wie errechne ich die Kosten für den IV/TH? Geht es da nach den festgestellten Forderungen, oder nach der insgesamt ausgezahlten Vergleichssumme?
« Letzte Änderung: 28. März 2013, 19:32:03 von schwoab »
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Insokalle

Re: Auf Vergleich geeinigt
« Antwort #5 am: 28. März 2013, 19:59:50 »

Weder noch. Die Kosten der Insolvenzverwaltung ergeben sich aus der InsVV. Der TH rechnet, stellt seinen Vergütungsantrag und das Gericht prüft und setzt sie fest.
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schwoab

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Re: Auf Vergleich geeinigt
« Antwort #6 am: 28. März 2013, 20:29:32 »

Der TH hat mir mal das Schlußverzeichnis zugeschickt, auf dieser Basis habe ich den Gläubigern den Vergleich angeboten. Auf diesem Schlußverzeichnis hat er 5% zzgl. 119 Euro handschriftlich als seine Kosten beziffert. Deshalb meine vorherige Frage.
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Insokalle

Re: Auf Vergleich geeinigt
« Antwort #7 am: 29. März 2013, 11:17:22 »

Das Gekritzel wirft Fragen auf.

§ 14 InsVV betrifft die Vergütung des Treuhänders in der WVP:
(1) Die Vergütung des Treuhänders nach § 293 der Insolvenzordnung wird nach der Summe der Beträge berechnet, die auf Grund der Abtretungserklärung des Schuldners (§ 287 Abs. 2 der Insolvenzordnung) oder auf andere Weise zur Befriedigung der Gläubiger des Schuldners beim Treuhänder eingehen.
(2) Der Treuhänder erhält
1. von den ersten 25.000 Euro 5 vom Hundert,
2. von dem Mehrbetrag bis 50.000 Euro 3 vom Hundert und
3. von dem darüber hinausgehenden Betrag 1 vom Hundert.
(3) Die Vergütung beträgt mindestens 100 Euro für jedes Jahr der Tätigkeit des Treuhänders. Hat er die durch Abtretung eingehenden Beträge an mehr als 5 Gläubiger verteilt, so erhöht sich diese Vergütung je 5 Gläubiger um 50 Euro.

Die direkt an die Gläubiger ausgezahlte Vergleichssumme fällt meiner Meinung nach nicht unter Abs. 1. Außerdem erhält er entweder die 5% oder die Mindestvergütung (was die 119 € sein dürften).
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schwoab

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Re: Auf Vergleich geeinigt
« Antwort #8 am: 30. März 2013, 08:29:00 »

Nächste Woche geht das Geld an die Gläubiger raus, melde mich wieder wenn ich die Rechnung vom TH habe.

Vielen Dank für die Beiträge und schöne Ostern  :biggrin:
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schwoab

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Re: Auf Vergleich geeinigt
« Antwort #9 am: 05. April 2013, 15:49:53 »

Muss der iV/TH seine Zustimmung zur Restschuldbefreiung geben wenn ich mit den Gläubigern einig bin und alles inkl der  Gerichtskosten gezahlt wurde?
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Insokalle

Re: Auf Vergleich geeinigt
« Antwort #10 am: 05. April 2013, 19:28:02 »

Nein
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Prinz Eisenherz

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Re: Auf Vergleich geeinigt
« Antwort #11 am: 07. April 2013, 23:17:10 »

Hä versteh ich nicht.

Ich bin auch in der WVP und dann soll noch ein Vergleich mit Gläubiger möglich sein ?
Jetzt mal Butter bei dee Fische.
Sind das was du hast alles Bekannte von dir ?
Ja und warum bist du dann in der Lage mit dennen im laufenden Verfahren einen Vergleich herbeizuführen.
Wer gibt dir denn das Geld dazu.
Hast du im Lotto gewonnen ?
Wenn das nämlich wäre, warum zahlst du dann nicht alles ?
Da könnte ich ja auch hingegangen sein, und jeden überflüssigen Cent den ich jemals übrig hatte dem TH Konto zugewiesen haben um damit früher fertig zu sein.
Ob das aber klug ist, wage ich zu Bezweifeln.
Soweit mir aber bekannt ist darf es auch in der Zeit der WVP ohne Zustimmung des TH keine Sonder Zahlungen geben.

Es wäre, doch das gleiche, als wenn ich zur SPARDA Bank gehe mir dort Genossenschaftanteile kaufe und gleichzeitig dort als Inslventer Bürger ein kostenfreies Konto einrichten liese.
Jede Kontoneueinrichtung wird ja auch vom TH wieder freigegeben werden müssen.
Ich glaube auch nicht, dass irgendein TH damit Einverstanden ist, sich von einer Bank Genossenschaftanteile zu kaufen.
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Insokalle

Re: Auf Vergleich geeinigt
« Antwort #12 am: 08. April 2013, 11:59:12 »

Solche Beiträge sind wirklich schon mehr als nervig. So ein Quatsch im letzten Absatz wieder mal.

Es ist doch zudem völlig egal, woher der schwoab die Mittel für die Vergleiche bezieht. Der BGH hat entschieden, dass eine solche Einigung mit den Gläubigern in der WVP möglich und zulässig ist und damit auch die vorzeitige Erteilung der RSB. Wer dazu noch Verhandlungsgeschick mitbringt, kann sich eben mit den Gläubigern einigen und sich so des Verfahrens schneller entledigen.
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Prinz Eisenherz

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Re: Auf Vergleich geeinigt
« Antwort #13 am: 08. April 2013, 13:49:37 »

TAG

Aber was du da vor hast, kann man nicht verallgemeinern.
Die meisten von uns könten sich das nicht erlauben.
Je nach Fall wäre dies ja auch unklug.
Man stelle sich vor, jemand bekommt gemäß seiner Lebenbedingungen nichts gepfändet.
Nun bietet Ihm ein Familienangehöriger an,die restschuld unverbindlich zu vergleichen.
Klar, danach hätte man gegenüber den Gläubigern insofern Sie sich auf einen vergleich oder kommplette tilgung der schulden einlassen ein besseres Gewissen.
Ja und dann würde das Verfahren aufgehoben.
Stellt sich die Frage, ob man dann auch aus der Schufa raus wäre.

Aber sonst ?
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schwoab

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Re: Auf Vergleich geeinigt
« Antwort #14 am: 12. April 2013, 19:27:35 »

Hallo Prinz Eisenherz,

sobald alles über die Bühne ist werde ich Dir gerne den Sachverhalt erklären, wenn Du interesse daran haben solltest.
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Prinz Eisenherz

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Re: Auf Vergleich geeinigt
« Antwort #15 am: 13. April 2013, 07:15:27 »

Nun das Verlange ich nicht von dir.
Das ist dann deine Entscheidung dies zu erklären.
Ich weiß auch nicht, ob dies dann so gut wäre obwohl man sein gegenüber ja nicht persönlich kennt.
Wenn es klappt und du bist damit aus dem Schneider freut es mich für dich.
Das kannst du ja mitteilen.
An mich bitte kein Beispiel nehmen.
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schwoab

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Re: Auf Vergleich geeinigt
« Antwort #16 am: 14. April 2013, 10:40:46 »

Noch eine Frage  :whistle:,

ich habe Gläubiger die Ihre Forderungen zu Beginn des Insolvenzverfahrens nicht geltend gemacht haben und somit auch nicht im Schlußverzeichnis des TH's standen. Diese Gläubiger erneuern aber jährlich Ihre Forderungen in meiner Schufa. Kann mir jemand sagen was ich davon zu halten habe und ob diese Ihre Forderungen nach der Restschuldberfreiung, oder wann auch immer, bei mir eintreiben können? 
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Der_Alte

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Re: Auf Vergleich geeinigt
« Antwort #17 am: 14. April 2013, 15:54:07 »

Nein, wenn RSB erteilt ist, sind auch solche Forderungen davon erfasst.
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Insokalle

Re: Auf Vergleich geeinigt
« Antwort #18 am: 14. April 2013, 19:52:21 »

Würde ich auch sagen, denn es wird ja die RSB ausgesprochen. Sollten die Gläubiger trotzdem zu vollstrecken versuchen, hilft Vollstreckungsgegenklage.
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Prinz Eisenherz

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Re: Auf Vergleich geeinigt
« Antwort #19 am: 15. April 2013, 08:15:20 »

Wenn ich das so verfolge, muss ich sagen, was für ein Irrsinn ist das alles.

Ich kann nicht verstehen und werde es auch nicht verstehen,dass Menschen ob Reich oder Arm anderen wie hier geschildert die sowieso nicht viel zum Leben haben so noch schädigen wollen.

Ich habe da Gestern im TV eine Sendung gesehen wo ein Wohlhabender Millionär mal mit dem TV eine Woche lang in eine Soziale Einrichtung gegangen ist um die ARMUT in Deutschland mal selber  kennenzulernen.

Nun weiß ich, dass TV Sender fast alles Ausschlachten um Qwote zu machen aber wenigstens mal einer  der offen zugab, davon keine Ahnung gehabt zu haben wie Arm doch manche Menchen sind.

Allerdings frage ich mich,so Lobenswert das war den Helfern in der Einrichtungen einen Scheck zu Übereichen mit ein paar Tausend €uro wo bleiben den da die Menschen in der Sendung die da gezeigt wurden, die da an der Alster in Zelten unter der Brücke ihre Zelte stehen hatten.

Klar einer ist keiner.

Eigentlich ist das alles eine Schande für ein Land wie Deutschland.
Wenn ich mir nun überlege, das Multikonzerne ihre Gewinne so lange hin und her schieben um Steuern zu Sparen ist das ganze mnoch verwerflicher.
Ja und hier muss ich Sagen, die bekommen wirklich den Hals nicht voll.

Ja und gestern abend ich habe Vertrag mit einem Anbieter für TV habe ich gestern Abend auf HD den Film Thor gesehen.
Nach ende des Films sollte da noch der Ramo gezeigt werden.
Ich wollte mir dann etwas anderes ansehen hatte aber dann noch ein Paar Minuten den anfang vom Film Rambo drauf.
Was macht nun der Anbieter.
Schaltet diesen Film in den Verschlüsselten Modus.
Beim normalen  HD freien Sender lief dieser Film aber weiter.
Unmögliches Verhalten
Dafür bezahlt man nun die Kosten
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