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Autor Thema: RSB erteilt aber das Finanzamt behält Guthaben trotzdem ein. Was nun?  (Gelesen 2855 mal)

Brejomia

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Hallo ans Forum.

Mein Partner hat gerade folgendes Problem:

Er hat Ende Mai diesen Jahres die Steuererklärung für 2014 beim Finanzamt eingereicht. Im Juli bekam er einen fehlerhaften Bescheid. Die Werbungskosten waren nicht berechnet worden. Desweiteren hatte das Finanzamt die Eigenheimlage, versehen mit einer anderen Steuernummer aus 2007, in Abzug gebacht.

Er wiedersprach diesem Bescheid und wies das Finanzamt auch auf das laufende Insolvenzverfahren hin.

Genau zu diesem Zeitpunkt war vom Gericht folgendes Veröffentlicht ".....werden die Gläubiger nun nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung angehört. Diese Anhörung erfolgt im Wege der öffentlichen Bekanntmachung. Den Gläubigern wird hiermit Gelegenheit gegeben, zu dem Antrag des Schuldners bis zum 24.08.2015 schriftlich Stellung zu nehmen.
Amtsgericht  30.07.2015 ......"

Heute hat er nun den korrigierten Bescheid bekommen. Das Guthaben wurde wieder mit der Schuld aus 2007 verrechnet. Auf seinen Hinweis bzgl. der Privatinsolvent hat das Finanzamt überhaupt nicht reagiert.

Die Restschuldbefreiung ist am 26.08.2015 erteilt worden.

Ich würd nun gerne Wissen ob das Finanzamt das Guthaben einbehalten kann. Die Schulden, um die es in diesem Fall geht, stammen ja noch aus der Zeit vor der Privatinsolvenz. Die müssten doch dann mit in die Insolvenz eingeflossen - oder- etwa nicht?

Wir sind für jeden Ratschlag und Tipp dankbar.

Gruss Frauke
Gespeichert
 

eidechse

Re: RSB erteilt aber das Finanzamt behält Guthaben trotzdem ein. Was nun?
« Antwort #1 am: 01. Oktober 2015, 12:32:40 »

Während der WVP kann das FA aufrechnen. Der Zeitraum, für den die Steuererstattung entstanden ist, lag voll in der WVP. Eine Aufrechnung dürfte daher zulässig sein.
Gespeichert
 
 

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