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Autor Thema: Schlussverteilung??? SOS  (Gelesen 16084 mal)

luci

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Schlussverteilung??? SOS
« am: 10. August 2008, 17:10:20 »

Hallo liebe Mitstreiter der Insolvenz  :gruebel:,

ich habe gestern einen Brief vom Amtsgericht erhalten (beschluss) über die genehmigung der vornahme der Schlussverteilung.  Und das die Vergütung des Treuhänders 1231,65 € beträgt. Der Schlusstermin wurde auf den 01.10.2008 gelegt. Was bedeutet das nun für mich? Bin ich schon fertig? ich muss eigentlich noch 2 Jahre. Muss ich jetzt die Kosten sofort zahlen???

Also ich arbeite und zahle brav meinen mtl. Betrag. Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand dieses Schreiben erklären könnte da ich keine Fristen verpassen möchte oder so.

Ach ja da steht noch wofür der Termin dient:

- Abnahme der Schlussrechnung des Treuhänders
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

zur Anhörung der Gläubiger

- über die Erstattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an den Treuhänder

???Bekommt der 2 mal Geld????

- über den Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung

(bedeutet dass, das Der Treuhänder bereits einen Antrag in meinem Namen gestellt hat? Ich dacht das muss ich selbst tun???

Vielleicht hat ja schon mal jemand einen ähnlichen Brief erhalten

LG Luci

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Feuerwald

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Re: Schlussverteilung??? SOS
« Antwort #1 am: 10. August 2008, 17:22:52 »

nur sicherheitshalber, wurde das Insolvenzverfahren nach 12/2001 eröffnet?

Das Schreiben bedeutet eigentlich nur, dass nunmehr der Schlusstermin des bislang noch laufendem Insolvenzverfahrens anberaumt wurde, in dem u.a. die Insolvenzgläubiger zum Antrag auf Restschuldbefreiung gehört werden. Im/nach dem Schlusstermin wird die Restschuldbefreiung angekündigt und es folgt i.d.R. die Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Es beginnt dann die sog. Wohlverhaltensphase bis zur endgültigen Erteilung der Restschuldbefreiung.

Insofern alles ganz normal.
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Feuerwald

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Re: Schlussverteilung??? SOS
« Antwort #2 am: 10. August 2008, 17:26:18 »

"(bedeutet dass, das Der Treuhänder bereits einen Antrag in meinem Namen gestellt hat? Ich dacht das muss ich selbst tun???"


-> nein, den Antrag auf Restschuldbefreiung haben Sie sicherlich bereits zu Beginn des Insolvenzverfahrens selbst gestellt, zusammen mit dem Eröffungsantrag, sonst würden jetzt nicht die Gläubiger "über den Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung" dazu angehört.



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luci

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Re: Schlussverteilung??? SOS
« Antwort #3 am: 10. August 2008, 17:38:03 »

Ich habe gerade mal in meinen Unterlagen gewühlt. Mein Insolvenzverfahren wurde am 03.2006  Seltsamerweise erhielt ich aber schon vor eröffnung nämlich am 02/06 einen Beschluss über die Stundung des Insolvenzverfahrens für die Dauer des vereinfachten Verfahrens Eröffnung bis Schlusstermin.

Heißt das ich muss jetzt die 1231 € zahlen? Oder nimmt sicher der Treuhänder das Geld von meinen Treuhandskonto?

Irgendwie verwirrt mich das alles etwas. Ich bin ja ausserdem erst 03/2012 fertig mit dem ganzen Kram. Oder?
« Letzte Änderung: 10. August 2008, 17:55:07 von luci »
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Feuerwald

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Re: Schlussverteilung??? SOS
« Antwort #4 am: 10. August 2008, 17:52:27 »

Na soooo genau wollte ich nicht wissen, wann Ihre Verfahren eröffnet wurde. Nehmen Sie diese genauen  Daten (Datum / Uhrzeit) besser wieder raus . Man kann sonst Ihre Identität leicht herausfinden kann.

Die Verfahrenskosten wurden gestundet und werden vorrangig von der Insolvenzmasse bereinigt, diese sind also nicht von Ihnen nunmehr zu bezahlen.

Alles im grünen bereich und ganz normal. Die Laufzeit der Abtretung im Restschuldbefreiungsverfahren beträgt 6 Jahre und beginnt mit Eröffnung de Insolvenzverfahrens. Man kann sich also leicht ausrechnen.


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luci

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Re: Schlussverteilung??? SOS
« Antwort #5 am: 10. August 2008, 18:00:29 »

Mein Schlusstermin findet bereits in 10/2008 statt beginnt danach dann schon die Restschuldbefreiung?
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Feuerwald

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Re: Schlussverteilung??? SOS
« Antwort #6 am: 10. August 2008, 18:03:23 »

nein,

es gibt ja zwei Verfahren
a) das Insolvenzverfahren, welches nun nach dem Schlusstermin aufgehoben wird
und
b) das Restschuldbefreiungsverfahren, das parallel läuft.

eine vorzeitige Restschuldbefreiung wäre nur dann denkbar, wenn alle Insolvenzforderungen und die Verfahrenskosten bereinigt sind.

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luci

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Re: Schlussverteilung??? SOS
« Antwort #7 am: 10. August 2008, 18:15:00 »

aha, langsam kommt Klarheit in den §§ Dschungel.

Ok dann zahle ich  brav weiterhin meinen pfändbaren Betrag weiter und überweise meine kompletten Steuererstattungen an den Treuhänder   :heulen:

Ich habe ja sonst ziemlich Ruhe und rechne mir auch selbst den Betrag aus und überweise ihn. Ich habe nur immer Panik wenn ich Post vom AG bekomme da man ja auch bei unterlassener Mitwirkung aus dem Verfahren ausgeschlossen werden kann. Oder so ähnl.

Vielen Dank für die Erklärung
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Feuerwald

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Re: Schlussverteilung??? SOS
« Antwort #8 am: 10. August 2008, 18:19:29 »


 
"Steuererstattungen an den Treuhänder " 

-> für die  Zeit  a b  Aufhebung des Insolvenzverfahrens fällt die Steuererstattung als Vermögen wieder dem Schuldner zu. Also drauf achten.


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