"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: vorzeitige Restschuldbefreiung  (Gelesen 4622 mal)

thoti

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
vorzeitige Restschuldbefreiung
« am: 11. Juni 2008, 14:50:00 »

Hallo
Ich bin im Oktober 2005 in die private Insolvenz gegangen . Alles lief planmässig , bis ich Anfang des Jahres eine grössere Erbschaft machte . Sämtliche Ansprüche gegen mich wurden vom Insolvenzverwalte bezahlt und ich habe noch eine grosse Summe übrig . Und hier kommts mir komisch vor . Die ursprüngliche Schuldenhöhe belief sich auf knapp 40000 ,-€ .  Die fälligen Anwaltskosten die aus meiner Erbschaft  bestritten werden sollen belaufen sich auf rund 21000 € zzgl 6000 € Gerichtskosten . Anscheinend berechnete man mich aufgrund meines jetzigen Barvermögens . Muss für den Anwalt aber nicht die Schuldenhöhe relevant sein ?
MfG
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: vorzeitige Restschuldbefreiung
« Antwort #1 am: 11. Juni 2008, 14:58:01 »

Wenn Sie von Anwalt sprechen, meinen Sie vermutlich den Treuhänder / Insolvenzverwalter?
Dessen Gebühren/Honorare berechnen sich nicht nach der Höhe der Insolvenzforderungen (Schulden), sondern nach der Insolvenzmasse (Vermögen).



Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

thoti

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: vorzeitige Restschuldbefreiung
« Antwort #2 am: 11. Juni 2008, 15:04:50 »

Ja , den Treuhänder meinte ich . Das wird so berrechnet obwohl die Summe erst während der Insolvenz bekam ?
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: vorzeitige Restschuldbefreiung
« Antwort #3 am: 11. Juni 2008, 15:43:32 »

Insolvenuzantrag war  2005, 
läuft das Insolvenzverfahren noch oder befiden Sie sich bereits in der sog. Wohlverhaltenphase ?
Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz ?
Zahl der Insolvenzgläubiger ?


Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

thoti

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: vorzeitige Restschuldbefreiung
« Antwort #4 am: 11. Juni 2008, 21:05:06 »

Es ist die Verbraucherinsolvenz , und sämtliche 18 Gläubiger wurden bereits aus dem Erbe bezahlt . Nur noch die Gerichtskosten und der Treuhänder sind zu bezahlen .
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: vorzeitige Restschuldbefreiung
« Antwort #5 am: 24. Juni 2008, 16:39:20 »

Hallo,

die Reihenfolge kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Immer zuerst Verfahrenskosten und dann die Gläubiger.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz