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Autor Thema: 0 Euro Forderung vorsätzlich begangene Handlung ??  (Gelesen 3400 mal)

JessieMaus

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0 Euro Forderung vorsätzlich begangene Handlung ??
« am: 01. Oktober 2016, 10:12:02 »

Gutem Morgen zusammen ,

ich bräuchte bitte bitte eure Hilfe.  :rougi:

Meine Insolvenz neigt sich dem Ende entgegen.
Es hat damals ein Gläubiger eine Forderung aus vorsätzlicher Handlung angemeldet.

Jetzt kommt das entscheidend der Treuhänder hat bei dieser angemeldeten vorsätzlich begangenen Handlung des Gläubigers den Betrag über 750 Euo komplett bestritten. Ich habe mich dem Treuhänder angeschlossen und den Betrag ebenfalls bestritten aber nicht den Deliktcharkter. Warum auch immer ... so genau weiss ich das auch nicht mehr ???

Vom InsolvenzGericht wurde jetzt ein festgestellter Betrag von 0 Euro mit Delikt (vorsätzliche unerlaubte Handlung) in did Insolvenztabelle eingetragen.

Mir ist auch nicht bekannt das der Gläubiger sich später noch mal gemeldet hat um die Forderungshöhe oder so zu korrigieren..

Wenn ich das richtig sehe muss ich den Gläubiger doch jetzt nicht zahlen oder etwa doch ?? Sorry vielleicht eine dumme Frage vom reinen Verstand her würde ich sagen da nichts zu zahlen ?

Wie seht ihr das ??
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JessieMaus

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Re: 0 Euro Forderung vorsätzlich begangene Handlung ??
« Antwort #1 am: 03. Oktober 2016, 17:11:11 »

Weiss niemand Rat ?
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KarlPaul

Re: 0 Euro Forderung vorsätzlich begangene Handlung ??
« Antwort #2 am: 15. Oktober 2016, 20:47:57 »

Dann zahlen Sie die 0 € wenn die Rechnung kommt.
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Insokalle

Re: 0 Euro Forderung vorsätzlich begangene Handlung ??
« Antwort #3 am: 17. Oktober 2016, 17:14:32 »

Sehe ich auch so, der Fall dürfte sich erledigt haben. Wenn auch der IV die Forderung seinerzeit bestritten hat, bekommt der Gläubiger keinen Auszug aus der Insolvenztabelle als vollstreckbaren Titel. Er hätte seinerzeit innerhalb der Fristen Feststellungsklage gegen den IV erheben müssen.
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