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Autor Thema: Abfindung  (Gelesen 1847 mal)

sami1985

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Abfindung
« am: 08. Juli 2011, 19:31:10 »

Hab eine frage unswar kann der ag den th Bescheid geben das ich ein Abfindung nach der wvp erhalten werde????
Mir ist noch eine Frage eingefallen unswar bin ich nach der wvp verpflichtet dem th irgendwelche Informationen mitzuteilen obwohl ich den endgültigen Bescheid noch nicht bekommen habe?
« Letzte Änderung: 08. Juli 2011, 19:45:12 von sami1985 »
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paps

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Re: Abfindung
« Antwort #1 am: 10. Juli 2011, 21:01:10 »

Wenn die Abtretungserklärung endet, verbleibt auch die Abfindung bei Ihnen.

Ist die Zahlung der Abfindung (ohne zu verschieben) nach Ablauf der Abtretungserklärung, muß der Th nicht informiert werden.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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