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Autor Thema: Abgabe der Steuererklärung - zwangsgeld  (Gelesen 3854 mal)

sash

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Abgabe der Steuererklärung - zwangsgeld
« am: 20. Juni 2011, 21:29:46 »

Hallo Zusammen ...

Ich befinde mich nun seit gut 1 1/2 jahren in der Wohlverhaltensperide welche bis dato problemlos verlief --- Nun  habe ich ein Zwangsgeld von Finanzamt erhalten da ich die Steuererklärung 2009 nicht abgegeben habe. ... Die Jahre 2007 sowie 2008wurden vom Finanzamt ohne Problme geschätz.

Hat jemand damit Erfahrungen gesammelt und was bezweckt das Finanzamt damit ... es muss doch einen Amt wie diesem bewusst sein das ich zur Zeit am Existenzminimum lebe und mit keinen Steuerberater leisten kann der mir die Steuererklärung macht ... zumal ja die Jahre zuvor auch geschätzt wurden ... Muß ich das ganze an der Insolvenzverwalter weiterleiten oder handelt das Finanzamt rechtens ??? bin im Moment etwas ratlos wie ich weiter verfahren soll ... Lohnt sich ein Einspuch gegen den Bescheid ???? Bin für jede Hilfe dankbar ... Gruss Sash
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paps

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Re: Abgabe der Steuererklärung - zwangsgeld
« Antwort #1 am: 20. Juni 2011, 22:51:40 »

Wanngenau war die Aufhebung des Verfahrens?
Möglicher Weise hätte der IV die Erklärung noch abgeben müssen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Maurice Garin

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Re: Abgabe der Steuererklärung - zwangsgeld
« Antwort #2 am: 20. Juni 2011, 23:20:55 »

Wanngenau war die Aufhebung des Verfahrens?
Möglicher Weise hätte der IV die Erklärung noch abgeben müssen.

Selbst wenn: Wenn er es nicht getan hat, dann muß er jetzt auch nicht mehr. Hilft nix.

@ sash: Sind Sie Arbeitnehmer oder Selbständiger? Das Problem mit dem Zwangsgeld ist, dass das FA das vollstreckt, wenn man keine Erklärung abgibt. Irgendwas müßen Sie also unternehmen. Und wie waren denn die Schätzungen für die Vorjahre? Zu hoch oder zu niedrig?
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sash

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Re: Abgabe der Steuererklärung - zwangsgeld
« Antwort #3 am: 21. Juni 2011, 22:25:11 »

Hallo ... Im Moment bin ich arbeitnehmer ... das Gewerbe wurde 2009 abgemeldet ... über die schätzungen wurde ich nicht informiert ... Das ging direkt an den Verwalter denke ich ... Ich ahbe lange nix von Finazamt gehört ... kann der Verwalter in dem fall nichts machen ??? Oder was ist der richtige weg ... ?
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Insoman

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Re: Abgabe der Steuererklärung - zwangsgeld
« Antwort #4 am: 30. Juni 2011, 15:50:31 »

...Das laufende Insovenzverfahren entbindet Sie nicht von der Verfplichtung der Abgabe von St-Erklärungen...
im Gegenteil.
In anderen Fällen hat das Insolvenzgericht geprüft, ob eine Versagung der RSB in Frage kommt, weil davon ausgegangen wurde, dass der Schuldner selbst verschuldet in Not geraten ist (Verletzung der Buchführungspflichten!)

Soweit es sich um Erklärungen für die in 2009 beendete Geschäftstätigkeit handelt (Ust/EÜR), können Sie genauso gut geschätze Werte abgeben, wie das FA das auch schon getan hat..Nenneswerte Einkünfte dürften Sie also in 2009 auch nicht erzielt aheben, oder?

Wahrscheinlich gingen die Umsätze in 2009 ohnehin schon gegen 0, oder?
Sollte eine höhere Steuerlast daraus hervorgehen...die RSB heilt (fast) alles!

Es gibt Freeware für die Buchhaltung im internet, einfach mal checken.
Erklärungen unter www.elster.de
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Insoman

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Re: Abgabe der Steuererklärung - zwangsgeld
« Antwort #5 am: 30. Juni 2011, 15:52:25 »

...wenn Zwangsgelder nicht beigetrieben werden können, droht Erzwingungshaft..
..wenn die zugrunde liegenden Erklärungen allerdings abgegeben werden, wird das Zwangsgeld aufgehoben.
Also: handeln!
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