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Autor Thema: Ablauf der Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung  (Gelesen 3659 mal)

blaublau

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Ablauf der Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung
« am: 16. Juni 2011, 13:41:50 »

Hallo,

jetzt habe ich es fast geschafft! :juchu:

Eröffnung des Verfahrens war am           9.8.2005
Pfändungen/Abtretungen seit:              Sept. 2005
Aufhebung des Verfahrens am         30.8.2009
Die Verfahrenskosten sind durch die Pfändungen gedeckt.

Jetzt müsste m.E. Anfang August 2011 das Verfahren beendet sein und die Restschuldbefreiung endgültig erteilt werden.

Muss ich jetzt noch irgendwas beachten oder beantragen? Müssen noch irgendwelche Anträge gestellt werden? Oder bekomme ich automatisch Post vom Amtsgericht? Muss der IV noch tätig werden und wenn ja in welcher Zeit?  :gruebel:

Danke im voraus für die Antwort!

Gruß blaublau
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Der_Alte

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Re: Ablauf der Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung
« Antwort #1 am: 16. Juni 2011, 16:31:54 »

Ende der Abtretung ist der 9.8.2011, danach hat das Gericht die Restschuldbefreiung auszusprechen. Dazu holt es die Stellungnahme der Gläubiger ein wegen möglicher Obliegenheitsverletzungen. Damit ist Ende des Jahres mit dem Beschluss über die RSB zu rechnen. Die RSB wird aber rückwirkend zum 9.8.11 ausgesprochen.
Das Ganze läuft eigentlich automatisch ab; sollte bis Ende September kein Schreiben vom Amtsgericht bezüglich der Gläubigeranhörung gekommen sein, ruhig mal nachhaken.
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blaublau

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Re: Ablauf der Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung
« Antwort #2 am: 16. Juni 2011, 16:38:20 »

Danke für die super schnelle Antwort!

Eine Frage habe ich allerdings noch:

Wird den die Pfändung der Bezüge zum 9.8.11 ausgesetzt oder erst nach der Gläubigeranhörung?

Nochmals Danke!

Und Grüße aus Berlin
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Der_Alte

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Re: Ablauf der Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung
« Antwort #3 am: 16. Juni 2011, 16:40:31 »

Die Abtretung ist mit dem 9.8.11 beendet. Manchmal klappt das nicht gleich und der TH zieht noch weiter ein bzw. der Arbeitgeber zahlt noch weiter. Das Geld bekommt man aber auf jeden Fall zurück, wenn die Verfahrenskosten bezahlt sind.
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paps

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Re: Ablauf der Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung
« Antwort #4 am: 16. Juni 2011, 16:54:08 »

ich würde den Arbeitgeber unter Vorlage de Schreibens zur Ankündigung der RSB nochmals darauf hinweisen, dass die Abtretung am 09.08. endet.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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