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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Abzugsfähige Kosten?  (Gelesen 8396 mal)

Van_Andy

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Abzugsfähige Kosten?
« am: 27. November 2007, 21:43:00 »

Hallo,

nachdem mir in meinem ersten Thread sehr geholfen wurde, habe ich noch ein paar unklarheiten.  Die Berechnung meines Nettolohnes gestaltet sich sehr schwierig. Nicht nur für mich, anscheinend auch meinem TH.

Wie aus meinem ersten Thread "TH WILL GELD" bekannt, arbeite ich in den Niederlanden.  Hier ist es üblich, das es keine Lohnfortzahlung im Urlaub sowie bei Feiertagen gibt.  Für die Urlaubstage bekomme ich monatlich 8% Aufschlag auf den Bruttolohn als Lohnausgleich.  Urlaubsgeld=Unpfändbar

Für die Feiertage bekomme ich pro geleisteter Arbeitsstunde 0,10 Cent auf den Bruttolohn als Lohnausgleich.  D. H. , bei 150 Stunden im Monat macht das 15 Euro. 

Ist diese Leistung Pfändbar? Oder kann ich diese vom Nettolohn abziehen da es sich um eine Ausgleichszahlung für die Feiertage (Weihnachten,Ostern usw. ) handelt?

Zweite Frage:

In den Niederlanden bezahlt man die Krankenversicherung selbst von seinem Nettolohn.  Klar ist, das sich durch diese Zahlung mein Netto Einkommen verringert da es eine Sozialabgabe ist. 
Anders wie in Deutschland, werden hier die Arztkosten nicht voll erstattet.  D. h. , es gibt in bestimmten Fällen Eigenleistungen, die man zu zahlen hat.
Mein Fall: Im August Bandscheibenvorfall.  Im September Rechnung von der Krankenkasse erhalten über einen Betrag von 81 Euro den ich selbst zu zahlen habe.  Im Oktober von mir gezahlt.  Ist dieser Betrag von meinem Nettolohn abzugsfähig?

In den letzten 2 Jahren habe ich meine Gehaltsabrechnungen immer an meinen TH geschickt.  Antwort darauf bekomme ich nie.  (Bis auf wenige Ausnahmen, die ich in meinem ersten Thread nannte).  Meine Befürchtung ist, das vielleicht doch ein Pfändbarer Betrag vorhanden ist und ich diesen dann Rückwirkend zahlen muss.  Ich würde gerne selbst eine Berechnung durchführen und einen möglichen Pfändbaren Betrag abführen, doch kann letztendlich mein Pfändbares Einkommen wegen unklarheiten nicht selbst berechnen.

Bei 23 Arbeitstagen (wie  im Oktober) sieht meine Netto Auszahlung so aus:

1219,97 Euro Auszahlung (Ohne Aufwandsentschädigungen)
     17,62 Euro stehen als Bruttozuschlag für Feiertage.  Keine Ahnung was das dann Netto ist falls Abzugsfähig.
  120,70 Euro habe ich hiervon an meine Krankenkasse zu zahlen

Was muss ich abführen?????????

1219,97 - 120,70 = 1099,27 / Abzuführen laut Tabelle = 73,40 Euro
oder
1219,97 - 120,70 - 17,62 = 1081,65 / Abzuführen laut Tabelle = 66,40 Euro

Bei 20 Arbeitstagen im Monat ist es für mich einfacher zu Berechnen, da die Auszahlung je nach geleisteter Stunden 980 - 1000 Euro beträgt.  Ziehe ich nun noch den Betrag für die KV ab, liege ich unterhalb der Pfändungsgrenze.  Aber bei 23 Arbeitstagen wird es schwieriger. . . .

Hat jemand eine Idee?
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lucca_m

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Re: Abzugsfähige Kosten?
« Antwort #1 am: 28. November 2007, 10:18:42 »

Wenn Ihnen die 8 EUR nicht sonderlich wehtun, würde ich den von Ihnen höher berechneten Betrag leisten. Aus dem einfachen Grund: Die Leistunge gehen sowieso erstmal auf die Verfahrenskosten, die Ihnen höchstwhrscheinlich gestundet wurden. Diese hätten Sie nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode sowieso zu zahlen. Also lieber etwas mehr abführen als unnötig Stress provozieren.
Das ist lediglich meine Meinung dazu. Man kann es aber auch wie die Korinther machen.
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Van_Andy

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Re: Abzugsfähige Kosten?
« Antwort #2 am: 28. November 2007, 18:24:47 »

Zitat von: lucca_m link=topic=1791. msg8102#msg8102 date=1196241522
Wenn Ihnen die 8 EUR nicht sonderlich wehtun, würde ich den von Ihnen höher berechneten Betrag leisten.  Aus dem einfachen Grund: Die Leistunge gehen sowieso erstmal auf die Verfahrenskosten, die Ihnen höchstwhrscheinlich gestundet wurden.  Diese hätten Sie nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode sowieso zu zahlen.  Also lieber etwas mehr abführen als unnötig Stress provozieren.
Das ist lediglich meine Meinung dazu.  Man kann es aber auch wie die Korinther machen. 

A) Es geht letztendlich um die Rechtslage, deswegen frage ich ja in diesem Thread
B) Mit Korinther hat das nichts zu tun denn in meiner Situation ist es doch "viel" Geld
c) Die Lebenserhaltungskosten sind in den Niederlanden ein wenig höher wie in Deutschland, da tut jeder Euro weh
D) Wozu dann Pfändungstabellen? Dann kann ich ja gleich 500 Euro überweisen, ich habs ja. . . .
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dobberstein

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Re: Abzugsfähige Kosten?
« Antwort #3 am: 29. November 2007, 16:45:51 »

Lass uns sachlich bleiben. Selbstverständlich kommt es auf jeden Euro an.
Aber so Unrecht hat diesmal lucca gar nicht.
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pd
 

Van_Andy

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Re: Abzugsfähige Kosten?
« Antwort #4 am: 29. November 2007, 19:27:06 »

@Dobberstein

Ob der lucca damit Recht hat, lass ich mal im Raume stehen. . . Wenn er sich meinen Thread genau durchgelesen hat, so müsste auch aufgefallen sein, das ich weitere Kosten im Monat Oktober über 81 Euro hatte.  In den Niederlanden deckt die gesetzliche Krankenkasse nicht alle Kosten ab.  OK, ich hätte weiter unten in meiner Berechnung noch mal darauf eingehen sollen, der Übersicht halber.  Sorry.

Aber nun stellt sich mir die Frage, warum ein Forum  in dem man um Rat bittet da für mich die Lage ziemlich undurchsichtig ist, anstatt Hilfe zu bekommen ich als Korinther hingestellt werde, oder zumindest damit verglichen werde? Damit ist mir und allen anderen die sich hier einen Rat holen möchten, nicht geholfen. 

So bleibt meine Hoffnung weiter bestehen. . . .
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ThoFa

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Re: Abzugsfähige Kosten?
« Antwort #5 am: 30. November 2007, 00:55:47 »

Hallo,

die 17,62 € sind dem pfändbaren Betrag zuzurechnen.

Und Lucca hat doch recht, weil Ihnen die 8,00 € im Verhältnis zu der RSB nicht weh tun sollten. Auch wenn ich normalerweise ein Freund davon bin, dass man sich gegen den TH durchsetzt (auch bei "nur" 8,00 €), gibt noch einen wichtigen Grund warum man nicht zu viel "Wind machen sollte":
 
Würde Ihr TH richtig arbeiten, müssten sie nach der niederländischen Lohnpfändungstabelle behandelt werden und wenn ich mich da nicht allzu sehr täusche, ist diese negativer als die deutsche Tabelle. Das sollte einem 8,00 € wert sein.

Und seien Sie nicht so empfindlich, wegen den Korinthern. Wir sind doch hier nicht beim Kindergeburtstag, hier darf man seinen Postings ruhig ein wenig mit Schärfe würzen.  :wink:

MfG

ThoFa


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Van_Andy

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Re: Abzugsfähige Kosten?
« Antwort #6 am: 30. November 2007, 07:20:02 »

Oha, jetzt habt ihr es mir ja alle gegeben. . . .

Aber ich zeige mich Einsichtig und werde nun den höheren Pfändungsbetrag überweisen.

Ich denke, ihr habt Recht.  Es ist ja auch so, das ein Pfändbarer Betrag lediglich bei 23 Arbeitstagen auf mich zukommt und die gibt es ja nicht so oft im Jahr. . .  auch wenn es im moment schmerzt, so ist es für die Zukunft wohl besser.

Vielen Dank euch allen, der "Empfindliche"

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Van_Andy

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Re: Abzugsfähige Kosten?
« Antwort #7 am: 01. Dezember 2007, 18:51:22 »

Zitat von: ThoFa link=topic=1791. msg8163#msg8163 date=1196380547
Hallo,


Würde Ihr TH richtig arbeiten, müssten sie nach der niederländischen Lohnpfändungstabelle behandelt werden und wenn ich mich da nicht allzu sehr täusche, ist diese negativer als die deutsche Tabelle.  Das sollte einem 8,00 € wert sein.


Hallo,

dazu wollte ich nochmal was sagen.  Hatte im Erstgespräch 2005 mit meinem TH die Frage, wenn ich ins Ausland gehe, ob weiterhin die deutsche Pfändungstabelle angewandt wird.  Er sagte, JA! Anders wäre es nicht möglich.  Ich müsste sonst in den Niederlanden Insolvenz anmelden.

Würde bei mir die Holländische angewandt, so würde es so laufen:

Insolvenz bis RSB: 3 Jahre
Gesteuert wird das ganze von einem Richter
Er bestimmt unabhängig vom Einkommen, wieviel der Schuldner in diesen 3 Jahren zurück zu zahlen hat.  In der Regel 20 - 30% der Schulden.

Hoffe damit ein wenig geholfen zu haben.
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ThoFa

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Re: Abzugsfähige Kosten?
« Antwort #8 am: 01. Dezember 2007, 23:03:13 »

Hallo,

merci für die Infos. Haben Sie vielleicht auch eine Quelle für die niederländische Lohnpfändungstabelle ? Die drei Jahre waren mir bewusst, als ich aber mal nachrechnete, war das niederländische Verfahren negativer für den Schuldner.

Ihr TH irrt, aber selbst ein Amtsgericht in Bayern hat so geurteilt. Nur wie sähe das in der Praxis aus ? Nehmen wir mal ein deutscher Arbeitgeber hätte einen in Belgien, ein In Holland, ein in Österreich und einen in Dänemark wohnenenden Arbeitnehmer in Beschäftigung. Alle sind in der Insolvenz. Es kann ja dem Arbeitgeber wohl kaum zuzumuten sein, dass er alle vier geltenden Lohnpfändungstabellen kennen muss ?!?

Aber wer weiß, vielleicht strafen mich in Zukunft höhere gerichte Lügen...

MfG

ThoFa 
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Van_Andy

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Re: Abzugsfähige Kosten?
« Antwort #9 am: 02. Dezember 2007, 09:29:51 »

Hallo,

ich finde das auch OK

Zitat
Haben Sie vielleicht auch eine Quelle für die niederländische Lohnpfändungstabelle ?

hxxp: www. schuldnerberatung-euregio. com/eu_vergleich. htm

Ich bin hier in der Gewerkschaft, und ein Steuerberater hat mir diese Verfahrensweise bestätigt.

Zitat
als ich aber mal nachrechnete, war das niederländische Verfahren negativer für den Schuldner.

In meinem Fall wären es bis zu 140 Euro im Monat.  Mit meinem jetzigen Lohn wäre es schwer, aber es gibt bestimmt auch Fälle, den würde diese Summe nicht weh tun und wären nach 3 Jahren befreit. 

Hat irgendwie beides seine Vor- und Nachteile.

Zitat
ein deutscher Arbeitgeber hätte einen in Belgien, ein In Holland, ein in Österreich und einen in Dänemark wohnenenden Arbeitnehmer in Beschäftigung.  Alle sind in der Insolvenz.

Richtig.  Auch umgekehrt möglich: Unser Lohnbüro hat mit tausenden von deutschen hier in Holland zu tun.  Da ist eine nicht unerhebliche Anzahl an Mitarbeitern in Insolvenzen dabei.  Bis 2004 haben die noch versucht, das ganze über Abtretungen zu machen.  Chaos wegen zu wenig oder zu viel gebuchten Beträgen.  Dann war es denen zu viel und seit 2005 bekommt jeder Bewerber einen Infozettel  in dem unter anderem steht, das Insolventen nicht berücksichtigt werden.  Hat man nun einen TH, der es ganz korrekt machen will und nur über Abtretung, kann man diesen job nicht annehmen.  Bei mir hat es zum Glück geklappt.

Das nächste Problem ist die Niederländische Lohnabrechnung.  Ich kann von meinem TH ja nicht erwarten, das er alle ausländischen Abrechnungen versteht.  Hier hatte ich mal eine Erklärung meines Arbeitgebers angefordert und diese dem TH zugeschickt.  Anscheinend gibt es seitens des TH's immer noch Unklarheiten.  Hier fällt mir auf, immer wenn ich einen neuen Mitarbeiter zugewiesen bekomme, gehen die Probleme von vorne los. 

Und noch komplizierter ist mein Fall.  Ich bin bei einer Leiharbeiter Firma angestellt.  Diese hat mich an einen Handwerksbetrieb "vermietet".  Die Leiharbeiter Firma allerdings ist nur ein Subunternehmer einer grösseren Leiharbeiter Firma.  (Puhhhh) Und diese wiederum lässt die Abrechnungen von einer externen Buchhaltung machen.

Mein Chef, der mich gemietet hat, überweist meine Leihgebühr an die "obere" Leiharbeiter Firma.  Diese wiederum bezahlt meinen Leiharbeiter, wöchentlich.  Wöchentlich bekomme ich auch meine Abrechnungen von denen.  Mein Gehalt bekomme ich aber monatlich vom eingestellten Leiharbeiter Büro.  (Und das noch altertümlich in Lohntüte bei Abholung). Auch hier wieder blöde Umrechnerei.  Z. B.  29. 10. 07 - 02. 11. 07.  Aus dieser Woche müssen 3 Tage für Oktober und 2 für November gerechnet werden. 

Wenn mein TH nun mehrere meiner Sorte hat, müssen die einen Extra Mitarbeiter einstellen der das alles bearbeitet.

Ins Ausland gehen mit laufender Insolvenz kann echt problematisch sein. . . . Aber hier habe ich arbeit und bin fest an einen Betrieb vermietet, auch für das nächste Jahr bin ich fest eingeplant.  Keine Arbeitslosigkeit im Winter.  Das hatte ich lange nicht mehr.

Mfg
Van_Andy

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ThoFa

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Re: Abzugsfähige Kosten?
« Antwort #10 am: 02. Dezember 2007, 14:50:25 »

Hallo,
die angegebene Seite zeigt leider nur eine Übersicht über die unterschiedlichen Insolvenzverfahren in Europa und diese ist auch noch falsch..
Leider keine Pfändungstabelle.

MfG

ThoFa
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Van_Andy

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Re: Abzugsfähige Kosten?
« Antwort #11 am: 05. Dezember 2007, 07:06:42 »

Zitat von: ThoFa link=topic=1791. msg8206#msg8206 date=1196603425
Hallo,
die angegebene Seite zeigt leider nur eine Übersicht über die unterschiedlichen Insolvenzverfahren in Europa und diese ist auch noch falsch. .
Leider keine Pfändungstabelle.

MfG

ThoFa

Für die Niederlande ist diese doch nicht so Falsch.

Ich habe mir die mühe gemacht und einen Rechtsanwalt für Insolvenzrecht per Mail angeschrieben.  Hier seine Antwort:

Zitat
Een schuldsanering middels de WSNP duurt normaalgesproken drie jaar, met een maximum van vijf jaar
De rechter-commissaris stelt een vrij te laten bedrag vast.  De hoogte van dit bedrag hangt af van bijvoorbeeld de gezinssituatie en van een aantal vaste lasten.  Het vrij te laten bedrag ligt meestal iets hoger dan de beslagvrije voet.  Het inkomen boven het vrij te laten bedrag moet iedere maand op de boedelrekening worden gestort.  Stel het inkomen is € 2. 000,00 per maand en het vrij te laten bedrag is € 1. 500,00, dan moet dus iedere maand € 500,00 op de boedelrekening worden gestort.  Een erfenis maar ook een belastingteruggave (om een paar voorbeelden te noemen) komt in zijn geheel ten goede aan de boedelrekening.

Ich übersetze: Eine Schuldensanierung durch die WSNP dauert 3 bis maximal 5 Jahre.

Eine Rechts Kommission stellt einen nicht Pfändbaren Betrag fest. Die Höhe dieses Betrages hängt von der Situation des Schuldners und der Anzahl der Schulden ab.  Der nicht Pfändbare Teil liegt meist höher wie der Beschlagsfreie (Eine Art Pfändungstabelle) Betrag.  Das Einkommen über diesen Festgelegten Betrag muss jeden Monat auf ein Konto überwiesen werden.  Bsp. : Ist das Einkommen 2000 Euro im Monat, so liegt der Pfändungsfreie Betrag bei 1500 Euro, es müssen 500 Euro jeden Monat auf ein zugewiesenes Konto überwiesen werden Auch Steuererstattungen müssen in dieser Zeit abgeführt werden.

Den gesamten Text hier zu veröffentlichen, würde den rahmen sprengen.  Um es aber klar zu stellen, so gibt es in einem Niederländischen Insolvenzverfahren keine Pfändungstabelle.  Ein Richter entscheidet den abzuführenden Betrag der meist niedriger liegt wie der Pfändbare Betrag bei Schuldnern ohne Insolvenz. 

Mfg
Van_Andy
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ThoFa

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Re: Abzugsfähige Kosten?
« Antwort #12 am: 05. Dezember 2007, 14:49:48 »

Hallo,

meinte auch nicht das niederländische Verfahren, sondern die Ausführung zu einzelnen Ländern ist falsch.

Insgesamt gefällt mir da aber das deutsche Insolvenzverfahren besser. Es ist m.E. besser geregelt, man weiß genau worauf man sich einlässt. In den Niederlanden scheint es so, als sei man dem Willen der Kommission ausgesetzt. Gibt es dort überhaupt ein Nullverfahren ?

MfG

ThoFa
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Van_Andy

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Re: Abzugsfähige Kosten?
« Antwort #13 am: 05. Dezember 2007, 21:02:12 »

Guten abend,

ein Null Verfahren scheint es tatsächlich nicht zu geben.  Ich persönlich finde auch, zumindest in meinem Fall, das das deutsche Verfahren besser ist.  Aber ganz so schlecht ist das Holländische auch nicht wenn man bedenkt, das man eventuell schon in 3 Jahren durch ist.  Allerdings muss man in dieser Zeit mehr geben, aber den Holländern gehts Sozialtechnisch besser wie uns deutschen, darum können die es auch besser verkraften.

Mfg
Van_Andy
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