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Autor Thema: alte Forderung während der Insolvenz  (Gelesen 2670 mal)

Paula

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alte Forderung während der Insolvenz
« am: 17. November 2007, 12:39:59 »

Ich bin seid über einem Jahr in der Regelinsolvenz.  Nun hat sich ein Gläubiger mit einer Forderung, die noch vor der Regelinsolvenz entstanden ist,  gemeldet.
Diesen Gläubiger habe ich nicht bei dem Insolvenzantrag  angemeldet weil ich ihn vergessen habe und ich auch keine Unterlagen mehr von Ihm hatte.
Was mach ich jetzt
Reiche ich die Forderung an meinen Insolvenzverwalter ein oder setze ich den Gläubiger über meine Insolvenz.  in Kenntnis, so das er die Forderung bei mein Insolvenzverwalter anmeldet, oder zahle ich den Betrag von knapp 90. -€  :gruebel:
Danke für Antworten
 
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Feuerwald

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Re: alte Forderung während der Insolvenz
« Antwort #1 am: 17. November 2007, 13:07:45 »

gestern Nacht kam eine Wiederholung der Sendung "Raus aus den Schulden"
in welcher der gute Peter Z. ganz sorgevoll das beantragte Regelinsolvenzverfahren in Gefahr sah, weil möglicherweise noch uralte Gläubiger auftauchen könnten.

Was Peter Z. vermutlich nicht wusste:

Ein Regelinsolvenzverfahren kann nicht deshalb "platzen", weil hier und da noch alte und uralte Insolvenzgläubiger auftauchen.

Solange das Insolvenzverfahren noch läuft und der Schlusstermin noch bevorsteht, können Insolvenzgläubiger Forderung noch zur Insolvenztabelle anmelden und werden bei der Verteilung der Insolvenzmasse entsprechend berücksichtigt.

Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens in der sog. Wohlverhaltensphase lohnt eine Nachmeldung nicht mehr, es findet keine Berücksichtigung mehr statt und die Forderungen werden dennoch von der Restschuldbefreiung erfasst.

Zahlen sollte man nicht!

Kopie Eröffnungsbeschluss und/oder dem Insolvenzverwalter zukommen lassen.

Ganz anders jedoch im Fall eines Verbraucherinsolvenzverfahrens. Hier besteht in der Tat eine gewisse Gefahr, dass die Restschuldbefreiung auf Antrag im Schlusstermin versagt wird, wenn

§ 290 InsO  ...6.  der Schuldner in den nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 vorzulegenden Verzeichnissen seines Vermögens und seines Einkommens, seiner Gläubiger und der gegen ihn gerichteten Forderungen vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat.

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Paula

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Re: alte Forderung während der Insolvenz
« Antwort #2 am: 17. November 2007, 13:16:46 »

Vielen Dank, Ihre Antwort hat mir sehr geholfen.
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