"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Anspruch auf Betriebs-und Heizkosten-Guthaben in Insolvenz?  (Gelesen 2315 mal)

AndySG

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Anspruch auf Betriebs-und Heizkosten-Guthaben in Insolvenz?
« am: 26. Dezember 2010, 07:23:43 »

Hallo zusammen,

zu Informationen:
- Meine Wohnungsbaugenossenschaft hat seit Juni 2010 Insolvenzverfahren angemeldet.
- Ich bin seit Juni 2010 ausgezogen, bin immer noch Mitgliedsverein der Wohnungsbaugenossenschaft.
- Muss noch eine Miete nachzahlen, die ich im Monatsraten abzahle.

Ich habe Betriebs-und Heizkosten-Guthaben bekommen für das Jahr 2009 über 200 €. Auf dem schreiben steht: "Guthaben sind eine Insolvenzforderung und können daher nicht ausgezahlt werden"

Kann ich das Guthaben von Betriebs-und Heizkosten auf die noch zu begleichende raten Zahlung abgleichen? Ich meine, die Betriebs-und Heizkosten sind Umlagerungskosten und keine Mietekosten, oder? 

 
Gespeichert
 

AndySG

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Re: Anspruch auf Betriebs-und Heizkosten-Guthaben in Insolvenz?
« Antwort #1 am: 26. Dezember 2010, 07:50:11 »

Was mich noch interessiert ist, ob man die Mitgliedsbeitrag (Anteile), die man, vor dem Einzug an Wohnungsbaugenossenschaft zahlt, auch wieder bekommen kann? Laut Wohnungsbaugenossenschaft ist das nämlich nicht möglich.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz