"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Arbeitslohnpfändung im Restschuldbefreiungsverfahren ???  (Gelesen 1817 mal)

Christ

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 49

Hallo gute Leute :hi:  


vor etwa drei Jahren wurde meine Verbraucherinsolvenz eröffnet ,
und seit etwa zwei Monaten befinde mich im Restschuldbefreiungsverfahren .
Meine Frage  betrifft die Arbeitslohnpfändung .
Denke dass ich in diesem Forum gelesen habe, dass im Insolvenzverfahren wird
Pfändungsbetrag ermittelt monatlich nach gültige Pfändungstabele ,
aber fürs Restschuldbefreiungsverfahren wird ein Durchschnitspfändungsbetrag
errechnet aus dem bis dahin gezahlten Pfändungen .
Diese immer gleiche  Betrag wird dann monatlich bis zum erteilung des
Restschuldbefreiung gepfändet . Also zb. wen man plötzlich das doppelte Verdienst
hätte , würde Pfendungsbetrag sich nicht erhöhen .
Mein Lohn wird jetzt aber weiter gepfändet wie auch im Insolvenzverfahren  war ,
nach gültige Pfändungs Tabelle .
Deswegen wollte ich es überprüfen , ob es nicht so sein müsste wie oben beschrieben ,
aber kann nirgendwo Info darüber finden ,
Könnte sein das ich es nur Nachts geträumt habe , oder was denkt Ihr darüber ????

Gruss , und Gottes Segen wünscht Euch
Christ
« Letzte Änderung: 07. März 2014, 21:25:15 von Christ »
Gespeichert
 

tomwr

Re: Arbeitslohnpfändung im Restschuldbefreiungsverfahren ???
« Antwort #1 am: 07. März 2014, 22:19:59 »

Alles nur geträumt.  :wink:
Die Abtretungserklärung bezieht sich immer auf das aktuell pfändbare Arbeitseinkommen.
Erhöht es sich, erhöhen sich die Pfändungsbeträge und andersrum.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz