"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: arbeitsstellenverlust in der WVP  (Gelesen 2308 mal)

Momo72

arbeitsstellenverlust in der WVP
« am: 28. Februar 2016, 18:23:50 »

mein mann ist seid 04/14 in der WVP.
nun hat er gestern von seinem arbeitgeber die kündigung bekommen :cry:
nun werden wir natürlich sowohl den TH als auch das gericht sofort anschreiben. aber in der WVP hat man ja wenn mich nicht alles täuscht die pflicht sich sofort wieder um arbeit zu bemühen und dies muß man auch nachweisen können. das sich mein mann um neue arbeit bemüht versteht sich von selbst. zuhause hocken gibts da nicht. aber wie ist das mit den nachweisen? ich habe jetzt eine liste erstellt in die wir alle seine bewerbungen eintragen, auch ob absagen gekommen sind oder einladungen zum vorstellungsgespräch. die meisten bewerbungen laufen ja heute online also können wir keine kopien von bewerbungsunterlagen vorlegen als beweis. reicht reicht so eine liste denn aus? oder wie sollte man das besser handhaben?
lg
momo

Gespeichert
 

Wandervogel

Re: arbeitsstellenverlust in der WVP
« Antwort #1 am: 28. Februar 2016, 20:35:17 »

Wie wäre es denn, einfach einen Ausdruck der gesendeten E-Mail als Beleg abzuheften?
Gespeichert
 

Ernst

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 31
Re: arbeitsstellenverlust in der WVP
« Antwort #2 am: 28. Februar 2016, 21:16:45 »

Innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage einreichen . . . Dafür braucht man keinen Anwalt.
Gespeichert
 

Momo72

Re: arbeitsstellenverlust in der WVP
« Antwort #3 am: 28. Februar 2016, 21:58:25 »

@ernst
ich verstehe nicht so ganz warum du jetzt meinst wir sollten eine klage einreichen?

ich habe jetzt jeweils die bestätigungsmails der onlinebewerbungen ausgedruckt. ich denke das wird ja reichen.. leider war auch schon eine absage dabei :heulen:
Gespeichert
 

waldi

Re: arbeitsstellenverlust in der WVP
« Antwort #4 am: 29. Februar 2016, 12:53:57 »

ich verstehe nicht so ganz warum du jetzt meinst wir sollten eine klage einreichen?
Unter die Obliegenheitspflichten fällt ggflls. auch, den vorhandenen Arbeitsplatz nicht grundlos aufzugeben.
Wenn die Kündigung also nicht gerechtfertigt erscheint, muss man dagegen vorgehen. Sicherheitshalber. Zumindest, wenn kein Alternativ-Einkommen besteht.
Gespeichert
 

Momo72

Re: arbeitsstellenverlust in der WVP
« Antwort #5 am: 29. Februar 2016, 12:58:45 »

die kündigung war gerechtfertigt, er war bei einer zeitarbeitsfirma und der kunde hat dann von heute auf morgen gesagt das sie ihn nicht mehr brauchen. einen anderen einsatz für meinen mann haben sie in firma derzeit nicht. das steht so in der kündigung allerdings nicht drin. da steht gar kein grund. nur das sie fristgerecht kündigen.
mein mann ist grade schon unterwegs zu einem vorstellungsgespräch. wir hoffen sehr das es klappt
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz