"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Aufgabe eines MiniJobs möglich?  (Gelesen 1651 mal)

Truman7

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 27
Aufgabe eines MiniJobs möglich?
« am: 19. Juli 2016, 17:48:20 »

Hallo liebe Gemeinschaft,


ich wollte mich erkundigen, ob ich ein Mini-Job kündigen darf ohne negativen Konsequenzen im Bezug auf meine Insolvenz zu haben. Ich bin momentan in einer Umschulung (Vollzeit) und habe noch ein halbes Jahr vor mir. Es stehen schriftliche und praktische Prüfungen an (AP1 & AP2). Ich merke, dass ich mit dem Stoff kaum noch hinterher schaffe und die Samstage in denen ich den Mini-Job ausübe mir extrem fehlen.

Daher diese Überlegung. Mir ist bekannt, dass wenn man in einer Privat Insolvenz ist, man eine Vollzeitstelle ausüben muss oder sich um solche bemühen soll. Aber mit der Umschulung bin ich ja Vollzeit beschäftigt. Bin ich dann noch verpflichtet ein zusätzliche Beschäftigung zu behalten, wenn ich diese beim Eintritt bereits hatte?

Gepfändet wird momentan wegen der Familie sowieso nichts. Das Verfahren wurde Anfang 2014 eingeleitet.

Bitte um eure Sachkenntnisse.

Grüße, Andrej
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Aufgabe eines MiniJobs möglich?
« Antwort #1 am: 19. Juli 2016, 23:06:16 »

Meiner Meinung nach ist der Minijob nur on top und die Verpflichtung zur Vollzeitbeschäftigung mit der Umschulung bereits abgegolten.
Gespeichert
 

Wandervogel

Re: Aufgabe eines MiniJobs möglich?
« Antwort #2 am: 20. Juli 2016, 09:47:04 »

Da ohnehin keine Abtretungsbeträge abgeführt werden, liegt durch die Reduzierung auch keine Gläubigerbenachteiligung vor und somit keine Gefährdung der RSB.
Gespeichert
 

Truman7

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 27
Re: Aufgabe eines MiniJobs möglich?
« Antwort #3 am: 20. Juli 2016, 10:20:21 »

Danke für eure Antworten. Ich habe nur Angst, dass der Insolvenzverwalten jetzt oder später ankommen kann mit der Meinung, dass nach der Umschulung ich mit einem Vollzeitjob und Minijob mehr abtreten könnte und durch meine Kündigung diese Möglichkeit verhindert wurde....

Gespeichert
 

Wandervogel

Re: Aufgabe eines MiniJobs möglich?
« Antwort #4 am: 20. Juli 2016, 12:33:49 »

Mehr als ein Vollzeitjob wird nicht erwartet. Wo wäre denn auch die Grenze, wenn man mehr verlangen könnte? Ein 16-Stunden-Arbeitstag an 7 Tagen 52 Wochen im Jahr?
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz