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Autor Thema: Bereicherung von Gläubigern?  (Gelesen 2099 mal)

Mondbasis

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Bereicherung von Gläubigern?
« am: 12. Oktober 2013, 19:05:07 »

Hallo liebes Forum,
ich habe da schon wieder so eine Sache, die meiner Meinung nach so nicht sein dürfte.
Meine Frau und ich haben wegen Überschuldung um einen Eigentumswohnung Insolvenz anmelden müßen, da wir kein Geld mehr zum Leben gehabt haben. Die Rechnungen usw. haben wir bezahlt. Die Wohnung ist ein Block mit 4 Eigentumswohnungen, die Hausverwaltung hat am Anfang wo wir eingezogen sind eine andere Miteigentümerin gemacht, dann meine Frau.
Der Verkauf der Wohnung verlief sich als sehr schwierig, da eine Voba zwar Geld haben wollte, aber sich keine Mühe gab die Wohnung zu verkaufen.Mein TH nahm im 1.Jahr die Wohnung mit in die Masse mit rein ( 50 %, die anderen 50% gehörten meiner Frau ), gab aber ab September 2012 die Wohnung frei, d.b. ich mußte dann die Versicherung, Allgemeinstrom, ÖL, Grundsteuer etc. wieder aus eigener Tasche bezahlen. Durch eine Ansicht in die Gläubigerliste stellten wir fest, dass diese WEG ein Schuldeneintrag von ca. 900,00€ gemacht hatten und dies meinem TH übergeben haben.
Darauf schrieb ich meinen TH an, wie sich der Betrag zusammengestellt hatte.
Beträge beziehen sich 2011 - 2012: Wohngebäudeversicher. 142,00€, Allgemeinstrom 75,00€, Heizöl 600,00€, Schornsteinfeger, Ablesen der Verbrauchsanzeiger und Wartung der Heizung kamen noch hinzu.
Die Sache ist aber die, meine Frau und ich zogen schon Anfang 2011 aus unserer Eigentumswohnung, damit die Voba die Wohnung verkaufen konnte. Aber was mich wundert, die Gläubiger WEG haben nur meinem TH die Schulden bekannt gegeben, aber nicht dem Treuhändler meiner Frau, der ein anderer ist. Die Wohnung läuft je zur Hälfte meiner Frau und auf mich. Mein TH hat auch Kopien mitgeschickt von den Rechnungen der WEG, wo aber ich nicht mit einverstanden bin, da wir 1: kein Allgemeinstrom verbraucht haben, 2. die komplette Ölrechnung bekommen haben, aber nicht die Abrechnung des tatsächlichen Verbrauchs an Öl. Denn 600,00€ haben wir nicht verbraucht, da die Wohnung leersteht und die Heizkörper auf Sternchen stehen, damit die Rohre nicht vereisen.
Für mich sieht es nach einer Bereicherung aus! :fuchsteufelswild: :nono:
Mein TH schrieb weiter, dass wenn es Fragen etc geben würde ich bzw Wir direkt sich an die WEG wenden zu hätten, aber keine Chance mit denen zu reden, da die WEG wie viele andere hier im Dorf mit uns nichts mehr zu tun haben wollen und beschimpft werden.
Was haben Wir für Möglichkeiten, denn wir sehen es auch nicht ein, dass die uns über den Tisch ziehen wollen.

Danke für Eure Hilfe.

Mondbasis


Gespeichert
 

eidechse

Re: Bereicherung von Gläubigern?
« Antwort #1 am: 17. Oktober 2013, 13:22:18 »

Ob die Abrechnung korrekt ist, bemisst sich nach dem in der Teilungserkärung bzw. Gemeinschaftsordnung festgelegten Verteilungsschlüssel. Von daher kann es schon sein, dass man trotz Auszug auch weiterhin an der Verteilung des Allgemeinstroms teilnimmt und natürlich auch Heizkosten umgelegt werden.
Gespeichert
 

tomwr

Re: Bereicherung von Gläubigern?
« Antwort #2 am: 17. Oktober 2013, 16:10:43 »

Tja - wie heißt es so schön ? Eigentum verpflichtet ...
Wenn aber selbst der IV oder TH die Wohnung abgeschrieben hat, keine Ahnung wie es mit den anderen 50% aussieht. Ihr könntet ja wieder einziehen ...

Wegen der Forderungsanmeldung würde ich mir jetzt keinen Kopf machen. Wenn die RSB erteilt wird, spielt es keine Rolle mehr und es ist Aufgabe des IV sich die Kosten nachweisen zu lassen. Als Schuldner hat man da eh nur ein Widerspruchsrecht bezüglich der Vollstreckbarkeit der Forderung für den Fall, dass die RSB nicht erteilt wird.

Und bei welchem Verfahren die WEG die Forderung anmeldet können die sich ja aussuchen. Wahrscheinlich in dem Verfahren, wo die größere Quote möglich ist.
Gespeichert
 
 

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