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Autor Thema: Berufsaufbau/schule/Studium in der WVP  (Gelesen 3423 mal)

Dilarn

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Berufsaufbau/schule/Studium in der WVP
« am: 08. Juli 2008, 23:29:17 »

Grüsse euch Hier im Forum.

Kurz zur Situation:

Meine Insolvenz bzw WVP wurde im Herbst 2004 Eröffnet.

! jahr später habe ichmeine Berufsausbildung abgeschlossen, war bis Heute Allerdings mehr Ohne Beschäftigung als mit.

Der IV wusste bis in Detail bescheid und während den Gesprächen hielt er dies Natürlich Fest.

Der Punkt ist das Hier in der weiteren umgebung sogut wie keine Stellen in meinem Beruf zu Finden sind.

Auch Helfer stellen etc bekomme ich einfach nicht. Ich wohne auf dem Land, habe keinen Führerschein und bin Beruflich Über bzw Unterqualifiziert.

Trotz sehr vieler Bewerbungen Passiert einfach nichts und meine Letzte Stelle habe ich vor einer WOche Verloren weil mein Vertrag nicht verlängert wurde.

Das Arbeitsamt sowie Private Vermittler rieten mir inständig mich Beruflich weiter zu Qualifizieren, denn mit einer besseren Qualifizierung gäbe es auch genügend stellen auf die ich passen würde.

Nun Würde ich sehr gerne ein Berufs Aufbau Jahr angehen, bin mir aber nicht sicher ob dies in der WVP überhaupt möglich ist bzw der IV das zulässt.

Ich möchte nicht wieder 1,5 Jahre Arbeitslos werden.

Dazu kommt das ich dieses Jahr 26 werde, ein Studium o.Ä mit Bafög wäre aber nur Möglich wenn ich vor meinem 30 Lebensjahr beginne. Ich müsste allerdings noch 3 Jahre zur Schule.

Müsste ich bis zur beendigung der WVP warten, wäre mein Studien Wunsch somit ausgeträumt.
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paps

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Re: Berufsaufbau/schule/Studium in der WVP
« Antwort #1 am: 09. Juli 2008, 20:02:01 »

Ich gehe davon aus, dass Sie Nachweise über die erolglosen Bwerebungen haben.
Sie sollten die Situation mit dem Th besprechen.
Im Grunde steht einer weiteren Qualifizierung nichts im Wege.
Eine Schlechterstellung erfolgt ja nicht.
Wurden während ihrer beruflichen Tätigkeit der letzten Monate pfändbare beträge abgeführt?
Wenn ja, könnte  ihr Vorhaben aber daran scheitern, dass Sie ihrer Erwerbsobliegenheit künftig nicht genügend nachkommen können.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Dilarn

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Re: Berufsaufbau/schule/Studium in der WVP
« Antwort #2 am: 09. Juli 2008, 20:23:47 »

Nein es gab keine Beträge die Abzuführen waren. Auch vor meiner Letzten Täötigkeit war ich wie schon gesagt 1,5 jahre ohne Arbeit.

Dies ist Natürlich auch dem TH bekannt.

Ich hoffe insgeheim darauf, mit dem Angebot selbst einen Monatlichen beitrag an den TH abzuführen durchkomme.
In der Hoffnung das auch der TH einsieht, das z.b 50 Euro im monat von nem Studenten/schüler mehr wert sind als 0 Euro von einem Erwerbslosen.

Gesetz dem Fall ich würde eine Stelle finden wäre dies eigentlich nurnoch über Zeitarbeit Möglich. Mein Netto Verdienst würde zw 800 und maximal ( dies trifft aber eigentlich sogut wie nicht zu) 1200 Netto.

Würde sich ein TH auf eine Absprache mit einer Freiwilligen Monatlichen Zahlung einlassen ?
« Letzte Änderung: 09. Juli 2008, 20:29:57 von Dilarn »
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ThoFa

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Re: Berufsaufbau/schule/Studium in der WVP
« Antwort #3 am: 09. Juli 2008, 23:39:52 »

Hallo,

Würde sich ein TH auf eine Absprache mit einer Freiwilligen Monatlichen Zahlung einlassen ?

eine Einigung mit den TH verpflichtet die Gläubiger nicht dazu, keinen Versagungsantrag zu stellen. Bringt also nichts.

MfG

ThoFa

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Dilarn

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Re: Berufsaufbau/schule/Studium in der WVP
« Antwort #4 am: 10. Juli 2008, 14:45:24 »

Also sieht es wie Folgt aus, nur um sehen ob ich richtig verstehe.


Bleibe ich Arbeitslos, da ich schwer vermittelbar bin, was auch die zuständigen stellen so sehen.

Bin ich 1. nichtmehr versichert da ich kein ANspruch auf ALG1 und 2 habe und muss den Antrag untersagung der Restschuld befreiung fürchten.

Gehe ich zur Schule/Uni what ever muss ich, egal wie der TH entscheidet, wohl auch den Antrag auf versagung der Restschuld befreiung fürchten.

Und sollte ich doch eine stelle bekommen, bei mindestlohn, und keine beträge abführen könnte dieser antrag auf versagung auch gestellt werden.


Das sind wahl möglichkeiten...

« Letzte Änderung: 10. Juli 2008, 16:53:08 von Dilarn »
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paps

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Re: Berufsaufbau/schule/Studium in der WVP
« Antwort #5 am: 10. Juli 2008, 17:58:19 »

Naja 3 mal Versagung ?

So schlimm ist es nicht.

Wenn Sie weiterhin ohne Arbeit sind, dann sollten Sie sich regelmäßig bewerben und dies auch nachweisen können.
Dann gibt es keinen sachlichen Grund einer versagung.

Wenn Sie studieren wollen, dürfen Sie die Gläubiger nicht schlechter stellen, als Sie es wären, wenn Sie arbeiten würden.
Sie selber gehen von max.1200,- aus.
Das wären ohne unterhaltsberechtigte Person schon mal ein 150,- pfändbarer Betrag.
Sie wollen 50,- anbieten.
Es muß also diesbezüglich ein Einverständnis aller Gläubiger vorliegen, damit nicht doch einer auf die dumme Idee kommt, einen versagungsantrag wegen verletzung der Erwerbsobliegenheit zu stellen.
Ist das alles sauber geklärt, gibt es auch keine Versagung.

Wenn Sie wenig verdienen und unter der Pfändungsgrenze mit einem Vollzeitjob bleiben, sollten Sie sich zwar immer noch um einen besser bezahlten Job bemühen, aber nicht mehr in dem Umfang, als wären Sie ohne Arbeit.

Und ja, so sind nun mal die Spielregeln.
Schließlich müssen die GL auch auf einiges verzichten.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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