"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Besuch vom Gerichtsvollzieher während der WVP  (Gelesen 2286 mal)

Sockel_007

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Besuch vom Gerichtsvollzieher während der WVP
« am: 15. November 2009, 19:07:40 »

Hallo

Ich befinde mich seit Januar 2008 in Insolvenz/WVP.
Im Jahr 2007 habe ich mich aus eigenen Nullmitteln trotzdem noch Selbstständig  gemacht um nicht dem Staat auf der Tasche zu liegen. Ich komme aktuell gerade noch so um die Runden jeden Monat. Überschuss fließt so wie es auch sein soll an den Insolvenzverwalter der das dann aufteilen wird and ie Gläubiger.
Arbeitsgeräte die ich für meine Selbsständigkeit brauchte konnte ich mit nach und nach durch die Einnahmen kaufen. Diese musste ich bei der Gründung mit bei der Arge angeben so das mir diese nicht wieder abgezogen werden.

Nun passierte mir vergangende Woche folgendes:
In meinem Briefkasten befand sich ein Brief vom Gerichtsvollzieher aus einer anderen Statt in der ich mal gewohnt habe. Da ich nicht da gewesen bin wird er in 14 Tagen noch einmal wieder kommen. Grund dafür war das vor 7 Jahren mein Fahrzeug wegen abgelaufener Kennzeichen von einem normalen Parkplatz (nicht privat etc) abgeschleppt wurde. Die Kosten belaufen sich auf über 460 Euro.

Kann der Gerichtsvollzieher Geräte die ich zum arbeiten brauche pfänden ? Weil dann wäre ich sofort komplett vom Staat abhängig da nich nicht mehr arbeiten kann. Ich hörte von einem Fall aus dem Ostblock wo es sowas genauso endete.

Dazu kommt noch das ich Kundengeräte zur Reperatur bei mir stehen habe. Kann es passieren das er die einfach mitnimmt und sagt das die Kunden sich die bei ihm abholen können oder so ??? Das wäre nicht nur peinlich sondern auch ziemlich fatal da meine Kunden nicht mir vertrauen und nicht wissen sollen das ich in Insolvenz bin.

 :cry:
« Letzte Änderung: 15. November 2009, 19:33:04 von Sockel_007 »
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Besuch vom Gerichtsvollzieher während der WVP
« Antwort #1 am: 15. November 2009, 19:59:52 »

Es handelt sich doch um eine Insolvenzforderung.
Nehmen Sie mit dem GV Kontakt auf, nennen Sie ihm den Tag der Eröffnung und das Aktenzeichen.
Das sollte genügen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz