"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Betriebskosten  (Gelesen 1717 mal)

horst69

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 541
Betriebskosten
« am: 16. Juni 2012, 15:25:32 »

Hallo an Alle !

Ich habe ne Frage zur Erstattung von Betriebskosten und bin mir nicht ganz sicher.

Abrechnung für 2011 ist erstellt worden, Guthaben knapp 300€.

Nun ist es so, das ich das komplette Jahr 2011 im laufenden Inso Verfahren war, ab 01/2012 WVP.

Auszahlung wird in Kürze sein.

Frage:

Muss ich dem TH Meldung machen und die Kohle abgeben ?
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Betriebskosten
« Antwort #1 am: 16. Juni 2012, 16:47:11 »

Das ist strittig.

Das Guthaben ist in der Inso entstanden und unterliegt damit der Nachtragsverteilung - soweit diese angeordnet wird. Wenn im Aufhebungsbescheid bereits ein Hinweis auf einen eventuellen NTV-Vorbehalt für Nebenkosten vermerkt ist, müsste man den TH informieren. Ansonsten meiner Meinung nach nur auf Nachfrage des TH.
Ich würde den TH nicht informieren, das Geld aber für ein halbes Jahr beiseite legen, falls doch noch eine Nachfrage kommt und NTV angeordnet wird.

Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz