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Autor Thema: Bewerbungen in WVP  (Gelesen 1803 mal)

Murks

  • Gast
Bewerbungen in WVP
« am: 18. Januar 2013, 14:16:06 »

Hallo,
ich hatte mich letzten Sommer hier im Forum angemeldet.
Ich habe eine Frage zum Thema Bewerbungen.

Regelinsolvenz eröffnet 12.10.2010
Verfahren wurde am 2.7.2012 mangels verteilungsfähiger Masse aufgehoben und Ankündigung der RSB

In die Insolvenz bin ich ursächlich aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung in 2003 (Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland)gekommen. Ich bin Bankkauffrau und habe viele Jahre im kaufmännischen Bereich gearbeitet, bis 2003 lückenlos. Seitdem ist es mir nicht mehr gelungen, einen langfristigen Arbeitsplatz zu finden, der mein Einkommen sicherte. Verschiedene kurzzeitige Arbeitsstellen, aber nichts von Dauer. Zum Schluß bin ich auch im Kurierdienst selbständig gefahren, bis mein Auto mit Motorschaden liegen blieb. Zu dem Zeitpunkt gabe es keine finanziellen Reserven mehr und mir blieb nur der Weg in die IN. Ein langer finanzieller Überlebenskampf.
Der Ex-Auftraggeber stellte mich ein und nutzte die Notlage schamlos aus (hinsichtlich Lenkzeiten). Als er nicht bereit war, die tgl. Fahrzeiten auf 10 Std. zu reduzieren, beendete ich das Arbeitsverhältnis. Ich war zu diesem Zeitpunkt in einem Zustand, dass ich eine Gefahr im Straßenverkehr für mein Leben, das Fahrzeug des AG und die transportierte Ware war. Zitternd hinter dem Steuer... geht nicht.
So blieb mir nichts übrig, als mich im H4 anzumelden. Das ist der Status quo.

Natürlich bewerbe ich mich und weise dies dem Jobcenter auch nach.

Meine Frage zu dem Bewerbungen in der WVP. Ich habe jetzt so verschiedenes gelesen.
Wieviel Bewerbungen muss ich schreiben, um die RSB nicht zu gefährden?
Bis Oktober 2012 habe mtl. 8 Stück geschrieben, ab November 2012 4 Bewerbungen, weil es hier in meiner Region mehr nicht hergibt.
Bin inzwischen bei 46 Zeitarbeitsfirmen in der Region aufgrund der Bewerbungen der letzten 1,5 Jahre registriert. Jetzt bewerbe ich mich nur noch auf die tatsächlichen offenen Stellen im 1. Arbeitsmarkt. Dies habe ich dem Jobcenter auch mitgeteilt.

Natürlich habe ich die Stellenangebote, Bewerbungen ausgedruckt abgelegt als Nachweis. Ich bewerbe mich per Email.

Ist das ausreichend?
Meine Erfahrung ist, dass mit 55 J. trotz guten Zeugnissen keine neue Stelle zu finden ist. Darüberhinaus ist die Gehaltslage so, dass ich max. nur mit +/- € 1.000 netto erzielen kann, wenn ich den Zuschlag bekäme. Viele versuchen, diese Stellen gleich als Midi-Job anzubieten.

Bisher gab es keine diesbezüglichen Anforderungswünsche des TH. Aber ich denke schon etwas voraus.
Ich habe im Forum gelesen, dass es besonders wichtig wird in WVP Bewerbungsnachweise aufzuheben.

Danke für Infos.


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Insoman

  • Moderator
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  • Beiträge: 733
Re: Bewerbungen in WVP
« Antwort #1 am: 19. Januar 2013, 19:36:35 »

Zitat
Bisher gab es keine diesbezüglichen Anforderungswünsche des TH.
Die wird es i.d.R. auch nicht geben.
Das "dicke" Ende kommt für viele Erwerbslose am Ende der Abtretungserklärung, wenn Gläubiger zur RSB angehört werden.
In Ihrem Fall sehe ich allerdings keine grundsätzlichen Schwierigkeiten.
Tatsächlich hat der BGH zum Thema Erwerbsbemühungen ausgeführt, dass zwei Bewerbungen pro Woche als angemessen zu erachten sind.
Im Übrigen spielt natürlich die persönliche Situation (Alter, Ausbildungsstand etc.) eine Rolle..
Wenn Versagungsanträge gestellt werden, müssen Gläubiger darüber hinaus auch immer darstellen, dass durch die Nichtaufname einer Beschäftigung eine messbare Schlechterstellung eingetreten ist.
Wenn also in Frage kommende Tätigkeiten nicht mehr als den Pfändungsfreibetrag einbringen, müssen dies auch nicht angenommen werden.
Die Dokumentation Ihrer Bemühungen ist selbstverständlich sorgsam zu führen.
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www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Murks

  • Gast
Re: Bewerbungen in WVP
« Antwort #2 am: 21. Januar 2013, 14:48:06 »

Danke Insoman,
so war auch meine Einschätzung.

Bitte hierzu ergänzend noch zwei Fragen:

Wie sieht es mit Fahrtkosten aus?

Bei meinen Bewerbungen bin ich bisher von einem Radius von 20 KM ausgegangen, sodass ich mit dem Fahrrad fahren kann und wenig bis keine Fahrtkosten produziere.

Sollte ich eine Stelle bekommen, die eine monatliche Fahrkarte von z.B. ü/€150,00 und mehr Kosten produziert und der AG die Kosten nicht übernimmt (was heute m.E. die Regel ist) und ich diese Kosten aus den € 1.000 unpfändbarem Einkommen tragen muss, ist das eine Stelle, die ich annehmen /anstreben muß ?

oder

Gleiche Situation und der AG übernimmt die Fahrtkosten, erstattet sie mit Gehalt/Lohn und dies erhöht mein unpfändbares Einkommen. Werden diese überschießenden Fahrtkosten an den IV abgeführt, oder sind sie als Fahrtkostenerstattung gebunden und ich kann es behalten?

Danke für die Rückinfo.
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Murks

  • Gast
Re: Bewerbungen in WVP
« Antwort #3 am: 23. Januar 2013, 15:19:03 »

ok habe Infos im Forum gefunden, die mir weiter geholfen haben.
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