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Autor Thema: Bin ein Inso Trottel Fragen zum Ablauf der PI  (Gelesen 4894 mal)

valiant

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Bin ein Inso Trottel Fragen zum Ablauf der PI
« am: 19. Juli 2012, 14:53:20 »

Hallo Hallo ,

ich habe mal einige Fragen.. wenn ich hier so im Forum rum lese merke ich das irgendwie ja gar keine Ahnung von meiner Inso. habe :rougi:
Wohlverhltensperiode.. Restschuldbefreiung und so weiter und so weiter... War damals eine nicht so schöne Zeit als ich da rein ging ( und auch ein nicht so schöner Grund) Habe immer alles fein abgehefet und nie so richtig angesehen ..
Letztes Jahr wunderte ich mich.. ich bekam einen Brief vom Insoverwalter... eine Rechung für sein Erstes Tätigkeitsjahr..( obwohl ich die Inso schon 2008 gemacht hatte sollte das nicht dann sein 3´tes Jahr sein?) Und dieses Jahr.. kommt der selbe Brief mit der selben Summe...und dann steht da Der Betrag wird der Masse entnommen , warum hat er das nicht schon letztes Jahr gemacht?
Wo erfahre ich eigentlich ob ich schon in der Wohlverhaltensperiode bin ?? Gelten die 6 Jahre ab dem Tag der Eröffnung durch das Gericht dann hätte ich es ja schon 2014 geschafft..? Aber jetzt lese ich das Glaübiger dem wiedersprechen können ..? ich zahle jeden Monat sicher 300-400€ an den IV aber ich kenne einen Gläubger der auf jeden Fall wiedersprechen würde alleine aus Gehässigkeit / Rache..
Ganz am Anfang damals bat mich der IV eine Steuererklärung zu machen.. danach nie wieder ? Muss ich die selber machen ? Und dem das Geld überweisen..?
Vielen Dank für Eure Antworten
Liebe Grüße
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GelberHai

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Re: Bin ein Inso Trottel Fragen zum Ablauf der PI
« Antwort #1 am: 20. Juli 2012, 03:09:02 »

Zunächst wäre es grundsätzlich wichtig, zu wissen, ob Sie sich in einem Verbraucher-Insolvenzverfahren befinden (IK) oder in einem Regel-Insolvenzverfahren(IN) - ist hilfreich für detailliertere Antworten. Deshalb hier zunächt einmal Grundsätzliches:

Letztes Jahr wunderte ich mich.. ich bekam einen Brief vom Insoverwalter... eine Rechung für sein Erstes Tätigkeitsjahr..( obwohl ich die Inso schon 2008 gemacht hatte sollte das nicht dann sein 3´tes Jahr sein?) Und dieses Jahr.. kommt der selbe Brief mit der selben Summe...und dann steht da Der Betrag wird der Masse entnommen , warum hat er das nicht schon letztes Jahr gemacht?

Mit erstem Tätigkeitsjahr ist gemeint, als das Verfahren aufgehoben wurde und die WVP begann, d.h. der Treuhänder seine Tätigkeit aufgenommen hat bzw. ihm diese vom Gericht übertragen wurde. Wenn also 2008 das Insoverfahren eröffnet wurde, und Sie 2011 den Brief bekommen haben mit der Rechnung, bedeutet das, dass Sie seit 2011 in der WVP sind. Vermutlich ist auch die Rechnung aus dem letzen Jahr aus der Masse beglichen worden. Das mit den Rechnungen ist eine sehr wichtige Sache. Wenn nicht aus der Masse beglichen werden kann, müssen Sie die Vergütung bezahlen und sollten dies auch immer tun. Denn Nichtbezahlen kann dazu führen, dass die RSB versagt wird (Deckung der Mindestvergütung des Treuhänders: http://dejure.org/gesetze/InsO/298.html ).

Habe immer alles fein abgehefet und nie so richtig angesehen ... Wo erfahre ich eigentlich ob ich schon in der Wohlverhaltensperiode bin ?? Gelten die 6 Jahre ab dem Tag der Eröffnung durch das Gericht dann hätte ich es ja schon 2014 geschafft..?

Wenn Sie alles fein säuberlich abgeheftet haben, wie Sie sagen, sollte sich unter Ihren Unterlagen auch der Aufhebungsbeschluss des Verfahrens befinden mit der Ankündigung der RSB bzw. WVP. Das Amtsgericht schickt zu jedem Verfahrensabschnitt Briefe. Oder auch unter https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/ suchen mit Ihrem Namen und Auswahl des zuständigen Amtsgerichtes. Falls Sie nicht alle Briefe haben, oder auf Insolvenzbekanntmachungen.de nicht mehr alle Einträge zu finden sind, einfach direkt beim Amtsgericht vorbeigehen und den den Fall betreuenden Rechtspfleger fragen oder anrufen (Auskunft gibts mit Ihrem Aktenzeichen,manchmal nicht direkt am Telefon, da sensible Daten, aber das sagt Ihnen der Rechtspfleger dann, ob Sie persönlich vorbeikommen müssen).

Gelten die 6 Jahre ab dem Tag der Eröffnung durch das Gericht dann hätte ich es ja schon 2014 geschafft..?

Richtig, es sind genau 6 Jahre vom Tag der Eröffnung an, also xx.xx.2008 - xx.xx.2014.

Aber jetzt lese ich das Glaübiger dem wiedersprechen können ..? ich zahle jeden Monat sicher 300-400€ an den IV aber ich kenne einen Gläubger der auf jeden Fall wiedersprechen würde alleine aus Gehässigkeit / Rache..

Wenn Sie alle Ihre Obliegenheitspflichten erfüllen, kann Ihnen nicht wirklich was passieren (hier, was man darunter versteht: http://dejure.org/gesetze/InsO/295.html ). Ein Gläubiger kann nicht einfach der RSB "widersprechen" - er muss dem Gericht glaubhaft Versagengründe liefern (Verletzung der Obliegenheitspflichten!) und ist in der Beweispflicht (Ablauf bei Verstoß gegen die Obliegenheiten: http://dejure.org/gesetze/InsO/296.html ). Und darunter zählt auf keinen Fall Gehässigkeit... Also erst mal keine Bange.

Ganz am Anfang damals bat mich der IV eine Steuererklärung zu machen.. danach nie wieder ? Muss ich die selber machen ? Und dem das Geld überweisen..?

Im Eröffnungsverfahren ist der Treuhänder für die Steuererklärung zuständig. Sie stellen ihm lediglich alle Unterlagen zur Verfügung. Erstattungen landen dann in der Masse. Sollten Sie Nachzahlungen haben, müssen Sie diese bezahlen. Anders in der WVP. Hier machen Sie die Steuererklärung wieder selbst und können Erstattungen auch wieder selbst behalten, Nachzahlungen selbstverständlich sind weiterhin zu bezahlen.


Und NEIN, Sie sind kein Trottel, sollten sich aber ernsthaft mit Ihrem Insoverfahren beschäftigen und die Rahmendaten wissen, sowie Ihre Obliegenheiten erfüllen. Dann kann nichts passieren mit der RSB in 2014...

« Letzte Änderung: 20. Juli 2012, 04:00:24 von GelberHai »
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valiant

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Re: Bin ein Inso Trottel Fragen zum Ablauf der PI
« Antwort #2 am: 20. Juli 2012, 08:47:26 »

Hallo Gelber Hai,
 erst Mal Vielen Dank!! Für die ausführlichen und Guten Antworten. Super DANKE
Ja also die erste Rechnung bat mich der IV selber an ihn zu zahlen Masse müsste aber da eigentlich schon genung da gewesen sein da mein Arbeitgeber sicher jeden Monat so 200-400€ an ihn überweist... in dem Brife vor wenigen Tagen stand dann halt der Betrag werde der Masse entnommen... OK na ist auch egal ..
Also ich dachte immer Privatinsolvenz heißt das :-) Wusste nicht das es da zwei verschiedene gibt muss ich mal schauen
Ach das ist ja ein Ding das ich die Abrechnung dann selber machen kann wusste ich nicht  :wink:
Vielen Dank erst mal ich melde mich noch mal ..
 :thumbup:
« Letzte Änderung: 20. Juli 2012, 08:49:53 von valiant »
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GelberHai

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Re: Bin ein Inso Trottel Fragen zum Ablauf der PI
« Antwort #3 am: 20. Juli 2012, 14:09:10 »

Definition Verbraucherinsolvenzverfahren:
Gem. § 304 Abs. 1 InsO ist dieses Verfahren auf einen Schuldner anwendbar, der keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat. Hat der Schuldner eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt, so ist dennoch das Verbraucherinsolvenzverfahren durchzuführen, wenn seine Vermögensverhältnisse überschaubar sind und gegen ihn keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Überschaubar sind die Vermögensverhältnisse nur, wenn der Schuldner zu dem Zeitpunkt, zu dem der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird, weniger als 20 Gläubiger hat. Somit muss bei ehemals selbständig tätigen Schuldnern von der Anwendbarkeit der Vorschriften des Regelinsolvenzverfahrens dann ausgegangen werden, wenn noch Forderungen aus Arbeitsverhältnissen einschließlich Ansprüchen von Sozialversicherungsträgern und Steuerforderungen bestehen oder die Zahl von 19 Gläubigern überschritten wird.

Definition Regelinsolvenz:
Dies ist das „ normale“ Insolvenzverfahren, wenn die Vorschriften des Verbraucherinsolvenzverfahrens keine Anwendung finden.

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valiant

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Re: Bin ein Inso Trottel Fragen zum Ablauf der PI
« Antwort #4 am: 21. Juli 2012, 08:53:02 »

Ah Ok Danke..

Brief vom 21.06.2010 in dem Insolvenzverfahren... bla bla wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung angekündigt wenn er in der Laufzeit vom 27.07.2008 den Obliegenheiten Bla Bla... Ja mann warum schreiben die den nie Wohlverhaltensperiode.. :girl:??? Wenn ich da doch schon so lange drin bin  :cheesy:
Ah Aber hier ist es mal DAS WORT! :biggrin: Im Brief vom IV vom letzten Jahr..(da schrieb er mir eine Rg. für sein erstes Tätigkeits Jahr..!)
Bla Bla ... die endgültige Festsetzung erfolgt nach Beendigung der Wohlverhaltensperiode..!  :hi:
Was ich nur nicht verstehe warum musste ich ihm letztes Jahr diese Rg zahlen! Und dieses Jahr nicht...! Da hatte ich doch auch schon jeden Monat von meinem AG das Geld überweien lassen...
Also kann ich jetzt echt die Einkommenssteuer machen?? Das ist ja nen ding soll ich dem IV dann Bescheid geben..?
Wobei da ich Fahrgeld von meinem AG bekomme denke ich das wohl nicht viel bei rumkommen würde...

VIELEN DANK FÜR DEINE MÜHE GELBER HAI...
Lg
Valiant
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Der_Alte

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Re: Bin ein Inso Trottel Fragen zum Ablauf der PI
« Antwort #5 am: 21. Juli 2012, 10:10:29 »

Weil die Wohlverhaltensperiode oder -phase ein Kunstbegriff ist, der nicht im Gesetz steht.
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valiant

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Re: Bin ein Inso Trottel Fragen zum Ablauf der PI
« Antwort #6 am: 21. Juli 2012, 10:13:59 »

Hallo Ja Danke.
Überhaupt diesen ganzen Schreiben.. drücken sich immer so unklar aus Gerichte und Anwälte   :dntknw:
Na selber Schuld hat mich ja damals keiner gezwungen in die Inso zu gehen..(war damals Spielsüchtig..) Sonst hätte ich mir dieses ganze Beamtendeutsch sparen können....  :whistle:
Danke für Deine Antwort
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valiant

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Re: Bin ein Inso Trottel Fragen zum Ablauf der PI
« Antwort #7 am: 21. Juli 2012, 11:07:22 »

Jetzt habe ich aber doch mal noch ne Frage... :gruebel: In dem Programm zu Steuererlärung wird ja nach so diversen Monatlichen Ausgaben gefragt das Geld was mein AG ja direkt von meinem Lohn überweist??? Kann/muss ich das irgendwo angeben??
Da ich das Fahrgeld ja von meinem AG so steuerfrei erhalte..(sonst hätte ich ja nur die 900€ und das arbeiten würde sich aufgrund der hohen Fahrtkosten gar nicht lohnen..., aber das heißt ja ich kann die Fahrtkosten nicht mehr steuerlich geltend machen)den so hätte ich nun nur eine Nachzahlung von 2,33€  :cry:
Habe auch eine Rg. vom Orthophäden kann ich die angeben?
>ca. 700€ die ich selber zahlen musste??

DANKE
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makro

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Re: Bin ein Inso Trottel Fragen zum Ablauf der PI
« Antwort #8 am: 21. Juli 2012, 17:44:10 »

Weil die Wohlverhaltensperiode oder -phase ein Kunstbegriff ist, der nicht im Gesetz steht.

Bei mir war im Schreiben der Aufhebung noch so ein Infoblatt drin woe geschrieben stand das ich mich ab jetzt "in der sogenannten Wohlverhaltenszeit" befinde. Dann noch Hinweise zu den Obliegenheiten usw. Scheint wohl von Insolvenzgericht zu Insolvenzgericht unterschiedlich zu sein!
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valiant

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Re: Bin ein Inso Trottel Fragen zum Ablauf der PI
« Antwort #9 am: 21. Juli 2012, 18:30:39 »

ach... ne wie gesagt ich habe meine infos eigentlich immer nur aus dem dem web  gut das ich nicht 1980 oder so in die inso gegangen bin  :shock:
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Feuerwald

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Re: Bin ein Inso Trottel Fragen zum Ablauf der PI
« Antwort #10 am: 21. Juli 2012, 19:45:05 »

"sonst hätte ich ja nur die 900€"

- wie kommen Sie auf 900 Euro wenn "mein Arbeitgeber sicher jeden Monat so 200-400€ an ihn überweist" ? Das passt nicht zusammen.

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valiant

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Re: Bin ein Inso Trottel Fragen zum Ablauf der PI
« Antwort #11 am: 22. Juli 2012, 09:17:50 »

Doch es gibt immer diesen Betrag der halt nicht gepändet werden kann (ich sage 900€ weil das waren doch früher mal 900€ nun sind es aber halt 1020€ oder sowas um den Dreh rum) zusätlich bekomme ich jeden Tag +14,20€ Fahrgeld und dann sind aber noch so 400€ übrig die gehen jeden Monat an den IV...
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Feuerwald

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Re: Bin ein Inso Trottel Fragen zum Ablauf der PI
« Antwort #12 am: 22. Juli 2012, 13:33:31 »

Wenn 400 Euro gepfändet werden und keine Unterhaltspflichten zu berücksichtigen sind, dann müssten Sie ein Nettolohn von ca. 1.600 Euro haben. Davon gehen dann diese 400 Euro ab und es bleiben Ihnen min. 1.200 Euro und nicht 989 oder 1.029 Euro.

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valiant

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Re: Bin ein Inso Trottel Fragen zum Ablauf der PI
« Antwort #13 am: 22. Juli 2012, 14:40:49 »

ja ja ich glaube ich habe mich was unverständlich ausgedrückt Ohne das Fahrgeld (das ja nicht gepändet wird) bekäme ich doch nur die besagten... 1000 Dings da € also das was einem dann zusteht... das sind doch ca. 1000€ ich bekomme aber für jeden Tag halt 14,20€ Fahrkosten so das ich im Monat ca. 1200-1300€ habe aber da ich auch jeden Tag eine Stunde Morgens im Stau stehe und Abends brauche ichb das Fahrgelg halt auch zum Fahren Sprit Auto usw.
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valiant

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Re: Bin ein Inso Trottel Fragen zum Ablauf der PI
« Antwort #14 am: 04. September 2012, 14:55:57 »

Hallo nochmal also ich kämpfe nun immer noch mit der Lohnsteuererklärung  :shock:
Habe nun meine ganzen Doc. Rg zusammen (ca 900€) das wirkt sich aber gar nicht aus..dafür müssten es 1300,00€
Aber die Pfändung geht doch immer vom Netto Lohn ab!! Ist das eine aussergewöhnliche Belastung gebe ich das an??  :neutral:
Den diesen Nettolohn auf der Lohnsteuererklärung habe ich gar nicht..??!
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