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Autor Thema: Bis wann muß ich zahlen?  (Gelesen 2310 mal)

Sonnenschein

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Bis wann muß ich zahlen?
« am: 23. Februar 2009, 21:15:39 »

Mit Eröffnungsbeschluß meines Verfahrens am 25.1.2001 (Altverfahren) habe ich regelmäßig den pfändbaren Betrag aus meinem Arbeitsverhältnis abgeführt.

Am 11.6.2004 habe ich ein Beschluss bekommen, dass die Restschuldbefreiung erteilt wird, wenn ich den Verpflichtungen nachkomme und das die Abtretung Wohlverhaltensphase gemäß 107 EGInso auf 5 Jahre festgesetzt wird.

Der Aufhebungsbescheid  ist vom 28.07.2004. 

Wann kann ich meine Zahlungen an den Treuhänder einstellen?

Vielen Dank :-)
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paps

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Re: Bis wann muß ich zahlen?
« Antwort #1 am: 24. Februar 2009, 22:58:56 »

siehe anderen Tread.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Sonnenschein

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Re: Bis wann muß ich zahlen?
« Antwort #2 am: 25. Februar 2009, 17:14:59 »

Habe leider nichts gefunden, d.h. jedenfalls nicht für Altverfahren.... :neutral:
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paps

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Re: Bis wann muß ich zahlen?
« Antwort #3 am: 25. Februar 2009, 22:32:07 »

28.07.2004 + 5 Jahre = 27.07.2009 .
Oder?
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