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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Bitte um schnelle Hilfe/Antworten.  (Gelesen 2938 mal)

honigteufel

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Bitte um schnelle Hilfe/Antworten.
« am: 20. März 2011, 15:08:47 »

Gestern, 19,03,2011, kam ein Schreiben vom Amtsgericht.

Beschluss

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der Frau: ich

Treuhänder: blubb

wird das Insolvenzverfahren nach Abhaltung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und rechtskräftiger Restschuldenbefreiung aufgehoben. Eine Masse war nicht zu verteilen.

Gründe:

In dem Insolvenzverfahren über das Schuldnervermögen wurder Schlusstermin im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Zu dem Treuhänderschlussbericht und Schlussverzeichnis und dem Schuldnerantrag auf Erteilung von Restschuldenbefreiung hat das Gericht die Insolvenzgläuber/innen angehört unter Setzung einer Ausschlussfrist bis zum 25,10,2010. Einwendungen und Versagensgründe wurden nicht geltend gemacht. Der Beschluss über die Ankündigung der Restschuldenbefreiung ist zwischenzweitlich rechtskräftig. Eine die Kosten des Verfahrens deckende verwertbare Masse gab es nach dem Treuhänderbericht nicht. Aus den genannten Gründen war das Verfahren aufzuheben

Aufgrund der Verfahrenskostenstundung erfolg eine Prüfung der Geltendmachung des Betrages gemäß § 4 a III Ziff. 1 InsO bis auf Weiteres im Rahmen der Treuhänderberichte in der W-Phase.
(Kostenrechung lag gleich mit bei.)
----
Anfang November, 2.11.10 um genau zu sein, bekam ich schon mal einen Beschluss in dem stand, das ich RSB erlange, wenn ich alle Obliegenheiten erfülle.
Das der Treuhänder weiterhin für ich zuständig ist.
Das dem Antrag auf Stundung der Kosten bezüglich der W-Phase und Restschuldenbefreiungsverfahrens auch entsprochen wird.
Etwas wegen meiner Mietkaution.
Vergütung des Treuhänders, Festsetzung dessen quasi.

Gründe: O-T Es war daher wie teniert zu entscheiden auf der Grundlage von § 291 InsO.

Meine Frage: Was hat mir das Gericht gestern zugeschickt? Was bedeutet das?

LG
Honigteufel
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Schimmelreiter

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Re: Bitte um schnelle Hilfe/Antworten.
« Antwort #1 am: 20. März 2011, 15:24:58 »

So, wie ich das verstehe, beginnt nun Ihre Wohlverhaltensperiode.
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MfG Schimmelreiter
 

honigteufel

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Re: Bitte um schnelle Hilfe/Antworten.
« Antwort #2 am: 20. März 2011, 15:28:19 »

@ Schimmelreiter:

das wäre zu schön. Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen, immer alles pünktlich eingereicht, ab und an freiwillige Zahlungen getätigt - wenn ich konnte, besser bezahlte Arbeitsstellen gesucht.

Muss das Inso-verfahren aufgehoben werden? Ich dachte das es die ganzen 6 Jahre über bestehen muss.
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Schimmelreiter

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Re: Bitte um schnelle Hilfe/Antworten.
« Antwort #3 am: 20. März 2011, 15:32:16 »

Das Inso-Verfahren wird nach der Schlussverteilung aufgehoben, läuft also normalerweise keine 6 Jahre. Lediglich die Zeit bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung beträgt so lange. Auf diese 6 Jahre wird allerdings die Dauer des Verfahrens angerechnet.
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MfG Schimmelreiter
 

honigteufel

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Re: Bitte um schnelle Hilfe/Antworten.
« Antwort #4 am: 20. März 2011, 15:34:08 »

Ich hatte dieses Schreiben, was ich gestern bekam so verstanden, das keine Masse/kein Geld da ist und das Verfahren deswegen aufzuheben ist. Ende aus vorbei. Keine RSB - Inso geplatzt!

So kam das bei mir an.
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Schimmelreiter

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Re: Bitte um schnelle Hilfe/Antworten.
« Antwort #5 am: 20. März 2011, 15:38:59 »

Zitat
Der Beschluss über die Ankündigung der Restschuldenbefreiung ist zwischenzweitlich rechtskräftig.
Das steht doch ausdrücklich im Schreiben mit drin. Die Verfahrenskosten wurden gestundet. Also nix mit alles aus und vorbei :wink:
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MfG Schimmelreiter
 

honigteufel

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Re: Bitte um schnelle Hilfe/Antworten.
« Antwort #6 am: 20. März 2011, 15:41:14 »

Genau, denn Anfang November kam schon ein Beschluss, wo das mit div. § angekündigt wurde. Ich dachte jetzt, das der Nov.-Beschluss hinfällig sei und ich stehe wieder mit den Gläubigern da.
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Schimmelreiter

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Re: Bitte um schnelle Hilfe/Antworten.
« Antwort #7 am: 20. März 2011, 15:48:16 »

Nein, Sie müssen sich jetzt lediglich an die Obliegenheiten der Wohlverhaltensperiode halten, dann ist in ein paar Jahren alles gut.
Es steht doch auch in dem Schreiben
Zitat
Aufgrund der Verfahrenskostenstundung erfolg eine Prüfung der Geltendmachung des Betrages gemäß § 4 a III Ziff. 1 InsO bis auf Weiteres im Rahmen der Treuhänderberichte in der W-Phase.
Also ist doch alles in Butter.
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MfG Schimmelreiter
 

honigteufel

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Re: Bitte um schnelle Hilfe/Antworten.
« Antwort #8 am: 20. März 2011, 15:52:23 »

Ja das ist mir klar und wusste das auch vorher.

Nur ist es schwierig so ein Beamtendeutsch, man möge mir diesen Begriff verzeihen, zu Hundert Prozent richtig zu verstehen.

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Schimmelreiter

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Re: Bitte um schnelle Hilfe/Antworten.
« Antwort #9 am: 20. März 2011, 15:55:02 »

Das ist wohl leider richtig, manche Dinge muss man oft dreimal lesen, bevor man durchblickt. Warum das nicht in allgemeinverständlichen Sätzen formuliert werden kann, verstehe ich auch nicht.
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MfG Schimmelreiter
 

honigteufel

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Re: Bitte um schnelle Hilfe/Antworten.
« Antwort #10 am: 20. März 2011, 15:57:28 »

Was hätte denn in so einem gerichtl. Schreiben gestanden, wenn die Inso geplatzt wäre?

Eine Freundin meinte vorhin zu mir, als sie das Schreiben sah: Tja, da hast du wohl die A-Karte gezogen.
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Schimmelreiter

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Re: Bitte um schnelle Hilfe/Antworten.
« Antwort #11 am: 20. März 2011, 16:00:30 »

Ich kenn mich mit den Formulierungen nicht allzu gut aus, aber ich würde denken, dass dann dort stehen würde: der Antrag wurde abgewiesen.
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MfG Schimmelreiter
 

honigteufel

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Re: Bitte um schnelle Hilfe/Antworten.
« Antwort #12 am: 20. März 2011, 16:01:30 »

Verstehe die gedankliche Richtung.

Danke für die rasche Hilfe :-).

LG
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Der_Alte

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Re: Bitte um schnelle Hilfe/Antworten.
« Antwort #13 am: 21. März 2011, 10:27:27 »

"Der Beschluss über die Ankündigung der Restschuldenbefreiung ist zwischenzweitlich rechtskräftig." ist einer der wichtigsten Sätze in dem Schreiben. Damit wird das Novemberschreiben bekräftigt, in der die RSB angekündigt ist. Es hat also kein Gläubiger im Anhörungsverfahren Einwände erhoben.
Das Schreiben des IG ist nur der Beschluss über das Ende des Insolvenzverfahrens, ab jetzt gelten für Dich nur noch die Obliegenheiten aus § 295 InsO.

Alles Gute in der WVP  :wink:
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