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Autor Thema: Darf der TH Post der Haftpflichtversicherung einbehalten?  (Gelesen 1887 mal)

Ehefrau

Darf der TH Post der Haftpflichtversicherung einbehalten?
« am: 22. Februar 2016, 09:40:28 »

Guten Morgen,

am Wochenende ist uns aufgefallen, dass vom Konto meines Mannes die im Dezember fällige Haftpflichtversicherung vermeintlich nicht abgebucht wurde.
Dabei fiel mir dann auch endlich mal auf, dass ich irgendwie schon seit Jahren keine aktuelle Post mehr von der Versicherung erhalten habe.

Heute morgen im live chat (damit ich was in der Hand habe) wurde mir mitgeteilt, dass sich der TH als zuständiger Betreuer meinerseits im Jahr 2011 habe eintragen lassen. Somit erhält er seit 5 Jahren die Post.
Ich kann  mich erinnern, dass im ersten Jahr nach Antragstellung ich von ihm noch eine Mitteilung erhalten habe, mit dem Rechnungsanhang der Versicherung, m.d.B. diese zu bezahlen. Damals dachte ich noch, dass das eben so sein müsse.

Ich habe ohnehin ein etwas schwieriges Verhältnis zum TH da ich dort so gut wie nie Antworten bekomme,erst wenn ich damit drohe mich ans Insolvenzgericht zu wenden um Auskunft zu bekommen passiert etwas.

Bevor ich mich also in diese unerfreuliche Diskussion stürzen werde, gibt es Paragraphen die sein Verhalten stützen? Die Versicherung weigert sich mir meine Post zu schicken, der TH müsste sich selbst an die Versicherung wenden und sich als Betreuer (!) austragen lassen.

LG
die Ehefrau

P.S. Der Posten wurde doch abgebucht, liess sich aber aufgrund der veränderten Summe seit 2011 nicht ohne weiteres finden.
Gespeichert
 

Insoman

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Re: Darf der TH Post der Haftpflichtversicherung einbehalten?
« Antwort #1 am: 22. Februar 2016, 17:24:46 »

Handelt es sich um eine private HPfV?
Bestehen bei der Versicherung andere, kapitalbildende Verträge?
Gespeichert
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Ehefrau

Re: Darf der TH Post der Haftpflichtversicherung einbehalten?
« Antwort #2 am: 24. Februar 2016, 19:45:10 »

Es handelt sich um eine private Haftpflichtversicherung.
Einer meiner Gläubiger ist dieselbe Versicherung wo eine kapitalbildende Lebensversicherung bestand/besteht welche durch ein Darlehen belastet war..
(Mein letztes Problemposting...)

LG
die Ehefrau
Gespeichert
 

Ehefrau

Re: Darf der TH Post der Haftpflichtversicherung einbehalten?
« Antwort #3 am: 26. Februar 2016, 18:51:02 »

...die Kapitalbildende Lebensversicherung ist weggefallen....
Gespeichert
 
 

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