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Autor Thema: Direktversicherung  (Gelesen 1743 mal)

chaos

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Direktversicherung
« am: 26. September 2012, 21:02:09 »

Hallo,

mein Arbeitgeber bietet die Möglichkeit einer Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung an.
Wenn ich das richtig sehe, mindert diese ja auch mein Nettoeinkommen und somit logischerweise den pfändbaren Anteil meines Gehaltes.
Kann mir hier jemand sagen,ob ich hier mit einem Nachteil im Rahmen der noch laufenden Wohlverhaltensphase rechnen muss? Ich hab keine Lust auf Diskussionen mit meinem TH, sonst würde ich einfach das Ende der WVP abwarten, April 2014 :-)

Danke schon mal im voraus
   
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paps

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Re: Direktversicherung
« Antwort #1 am: 27. September 2012, 08:07:01 »

Da Sie jetzt neu abschließen würde eine Benachteiligung der GL entstehen. (Sofern pfändbare Beträge vorhanden sind)
Sie können eine Vereinbarung mit dem TH treffen, den bisherigen Betrag weiter zu zahlen.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

chaos

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Re: Direktversicherung
« Antwort #2 am: 27. September 2012, 17:26:06 »

Vielen Dank für die Info, dann ziehe ich es vor noch die restlichen 18 Monate abzuwarten :-)
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