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Autor Thema: Ehemann insolvent, kann bei Frau gepfändet werden?  (Gelesen 2742 mal)

HausH

Ehemann insolvent, kann bei Frau gepfändet werden?
« am: 18. August 2013, 14:12:21 »

guten Tag liebes Forum,

seit einiger Zeit geht mir da eine Frage durch den Kopf, ich kriege nur widersprüchliche antworten.

Ehemann ist in der Insolvenz, in der WVP. Insgesamt sind an die 2 Jahre rum.
Ehefrau hat vor ca. 1 Jahr die EV abgeben müssen, sie hat kein Einkommen mehr wegen Krankheit. Der Gang in die Privatinsolvenz lohnt bei ihr nicht (jedenfalls damals), weil die Kosten dafür höher wären, als die die das  Verfahren kostet.

Was ist wenn jemand von ihr nun was pfänden will, obwohl der Ehemann in der Insolvenz ist? Der Ehemann darf wieder Vermögen bilden, die Frau nicht?
Wird hier dann klar getrennt, wird geschaut wer in den Fahrzeugpapieren als Halter eingetragen ist? Wer die Euromünzensammlung angelegt hat ect.?
Was ist mit dem Zimmer meines volljährigen Sohnes? darf ein Gerichtsvollzieher da rein und pfänden?

danke und gruß von HausH

Gespeichert
Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 

waldi

Re: Ehemann insolvent, kann bei Frau gepfändet werden?
« Antwort #1 am: 18. August 2013, 21:35:48 »

Zitat
Wird hier dann klar getrennt,
Selbstverständlich.
Gespeichert
 

eidechse

Re: Ehemann insolvent, kann bei Frau gepfändet werden?
« Antwort #2 am: 19. August 2013, 17:48:31 »

Bei der Ehefrau kann zwar nicht wegen der Schulden des Ehemannes gepfändet werden. Die Ehefrau scheint jedoch auch eigenen Schulden zu haben. Sonst hätte sie die EV nicht abgeben müssen. Das ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme, die zwangsläufig einen Titel gegen die Ehefrau voraussetzt.

Von daher darf die Ehefrau zwar Vermögen aufbauen, muss aber damit rechnen, dass es - soweit es pfändbar ist - gepfändet wird.
Gespeichert
 

HausH

Re: Ehemann insolvent, kann bei Frau gepfändet werden?
« Antwort #3 am: 19. August 2013, 18:28:57 »

Gespeichert
Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 

waldi

Re: Ehemann insolvent, kann bei Frau gepfändet werden?
« Antwort #4 am: 19. August 2013, 20:14:51 »

Ich würde mal raten, sich nicht den großen Kopf zu machen wegen allerlei möglichen Eventualitäten.

Denn wirklicher Vermögensaufbau ist ja wohl bei Insolvenz oder EV kaum möglich.

Oder stehen ganz konkrete, wertvolle, pfändbare Gegenstände zur Diskussion?
Gespeichert
 
 

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