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Autor Thema: Ein paar Fragen ...  (Gelesen 1816 mal)

Koeln85

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Ein paar Fragen ...
« am: 16. Dezember 2008, 10:18:51 »

Hallo zusammen,
erstmaleimn großes Lob .. habe vor einigen Stunden dieses Forum gefunden und schon jede Menge interessantes gelesen und gelernt.

Zu mir, ich bin seit 05/2008 in Regelinsolvenz und war zuvor selbsständig. Ich weiss nicht ob es durch die selbsständigkeit bedingt ist, jedenfalls habe ich einen sehr freundlichen IV bekommen, der sich jedoch nicht all zu sehr mit meinem Fall beschäftigt bzw. mich "in Ruhe" lässt, er bekommt jeden Monat den entsprechenden Anteil meines Gehalts und gut.

Nun sind im laufe der Monate jedoch ein paar Fragen aufgekommen die ich trotz Suchen hier im Forum & Lesen der Inso nicht 100%ig selbst beantworten kann, würde mich freuen wenn Ihr mir was dazu sagen könnt.


1. Wohlverhaltensphase
Mein Prüfungstermin war bereits im Juli, was ist der nächste Schritt zur Wohlverhaltensphase ? Werde ich benachrichtigt wenn diese startet ?

2. Mehrbedarf
Bereits vor meiner Insolvenz habe ich ein Fernstudium angefangen, da dies aber recht teuer ist kann ich mir momentan kein weiteres Semester leisten. Unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang kann ich hier Mehrbedarf geltend machen ? (kann ich überhaupt ?)


Vielen Dank schonmal im Vorraus ...

Gruß
Sven
Gespeichert
 

smallville

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Re: Ein paar Fragen ...
« Antwort #1 am: 16. Dezember 2008, 19:47:04 »

Hallo Sven,

erst einmal willkommen hier im Forum. :biggrin:

Zu Deiner ersten Frage:

Nach dem Schlußtermin tritt die umgangsprachliche Wohlverhaltensperiode ein.
Du erhältst ein Schreiben in dem das Verfahren aufgehoben wird.
Die WVP wird nicht explizit erwähnt, Du befindest Dich dann aber offiziell in dieser :-)

Zu 2)

Mehrbedarf kannst Du immer versuchen geltend zu machen.
Ob es dann genehmigt wird ist eine andere Sache.

In der Regel stellt man den Antrag formfrei beim Insolvenzgericht beim zuständigen Rechtspfleger.
Du listest wenn möglich mit Nachweise Deine Einnahmen und Ausgaben auf und schilderst warum Du den Mehrbedarf und in
welcher Höhe benötigst.

Ggf. macht es Sinn im Vorfeld mit dem Rechtspfleger Kontakt aufzunehmen und zu eruieren ob in Deinem speziellen Fall Mehrbedarf überhaupt in Frage käme.

Oftmals wird dieser gewährt wenn teure Medikamente, Krankengymnastikszusatzkosten etc. benötigt werden die Sonderausgaben rechtfertigen.

Inwiefern ein Studium hier berücksichtigt wird, kann ich Dir leider auch nicht beantworten.

LG
small
Gespeichert
Restschuldbefreit seit 19.o7.2013
 
 

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