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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Einkommenssteuererklärung  (Gelesen 4123 mal)

micha1975

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Einkommenssteuererklärung
« am: 14. März 2011, 11:55:01 »

Guten Morgen! Ich bräuchte mal Hilfe, bzw. einen Rat! Ich habe mehrere Beträge gelesen und bin jetzt sehr unsicher. Meine Frau und ich sind seit Sommer 2009 in Privatinsolvenz (im Abstand von 1-2 Monaten, obwohl gleichzeitig abgegeben!). Seit Dezember 2010 (meine Frau) und seit Januar 2011 (bei mir) befinden wir uns in der Wohlverhaltensperiode. Jetzt zu meiner Frage: Wer erhält die Steuerrückerstattung für 2009 und 2010 (wir oder der TH) und müssen wir diese nun selber machen, oder der TH!?!?! Da habe ich widersprüchliche Auskünfte gelesen und ich bin jetzt sehr unsicher, weil ich diese für 2009 (im Dezember 2010) und für 2010 (vor 2 Wochen) selber gemacht habe! Vielleicht kann mir jemand eine verlässliche Auskunft geben? Vielen Dank im voraus!!
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Fallera

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Re: Einkommenssteuererklärung
« Antwort #1 am: 14. März 2011, 12:33:07 »

Wurde im Aufhebungsbeschluss einen Nachtragsverteilung angeordnet?


Die Erstattungen für 2009 und 2010 würden der Insolvenzmasse anghören, somit gingen diese an den TH. Hierzu müsste jedoch eine Nachtragsverteilung angeordnet werden wenn nicht schon geschehen.

Die Steuererklärungen für 2009 und 2010 müsste demnach auch ihr TH erstellen.

Die evtl. Steuererstattung für 2011 dürfen sie jedoch wieder voll behalten.
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micha1975

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Re: Einkommenssteuererklärung
« Antwort #2 am: 14. März 2011, 13:19:41 »

Hallo! Ja, eine Nachtragsverteilung wurde angeordnet! Mein TH meinte per e-Mail das ich die Steuererklärung machen müsste und deshalb habe ich diese auch gemacht, ohne gross darüber nachzudenken. War das ein Fehler!?!? Was kann uns jetzt passieren? Kann ich die komplette Steuererstattung für 2011 behalten, anteilmässig oder gar nicht? (Stichtag der WVP war der 07.01.2010) Danke im voraus!!
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Fallera

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Re: Einkommenssteuererklärung
« Antwort #3 am: 14. März 2011, 13:30:04 »

(Stichtag der WVP war der 07.01.2010)
- Oben schreiben Sie Januar 2011? Was denn nun?

Für Steuererklärungen im laufenden Verfahren ist der TH zuständig! Ihnen kann jedoch nix passieren!

Die Erstattungen für 2009 und 2010 gehen somit nun komplett an den TH!

Ihrer Frau steht die Erstattung für 2011 in vollem Umfang zu.
Ihnen im Prinzip ab dem Tage der Verfahrensaufhebung. Ich denke jedoch nicht, dass hier nach Monaten aufgeteilt wird bei diesem geringen Zeitraum.
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micha1975

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Re: Einkommenssteuererklärung
« Antwort #4 am: 14. März 2011, 13:32:13 »

Hallo! Ja, natürlich meinte ich Januar 2011. War ein Schreibfehler! Danke für die Antwort!!
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Pfingstrose

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Re: Einkommenssteuererklärung
« Antwort #5 am: 23. März 2011, 11:59:17 »

Hallo, ich bräuchte Hilfe.
Seit März 2010 sind ich und mein Mann in WVP.
Falls bei Einkommensteuererklärung 2010 Rückerstattungen geben wird, bekommt TH den gesamten Betrag oder wird es aufgeteilt?
Danke im Voraus!
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deagle

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Re: Einkommenssteuererklärung
« Antwort #6 am: 23. März 2011, 12:20:50 »

wenn Nachtragsverteilung beschlossen wurde wird aufgeteilt, wurde keine NTV beschlossen geht die Erstattung komplett an Euch.
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Pfingstrose

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Re: Einkommenssteuererklärung
« Antwort #7 am: 23. März 2011, 12:50:34 »

Danke!
Wird NTV vom Finanzamt beschlossen?
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deagle

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Re: Einkommenssteuererklärung
« Antwort #8 am: 23. März 2011, 14:14:30 »

Nein vom Insolvenzgericht
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Pfingstrose

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Re: Einkommenssteuererklärung
« Antwort #9 am: 24. März 2011, 08:51:36 »

Sollte dieser Beschluss in meinen Unterlagen sein, wenn es beschlossen wurde?
Ich habe meine Unterlagen durchgeschaut und nichts mit NTV gefunden.
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Fragende

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Re: Einkommenssteuererklärung
« Antwort #10 am: 24. März 2011, 10:48:09 »

Im Mai 2007 ist mein Insolvenzverfahren eröffnet worden, und ich habe bis heute noch kein solchen NTV Beschluss. Mein TH hat die Einkommensrückerstattung von 06, 07 und 08 einbehalten. Für 09 und 2010 hab ich sie nicht mehr gemacht und bin bis heute noch nicht vom TH aufgefordert worden diese zu machen. Ich habe auch immer noch keinen Bescheid, ob ich in der WVP bin oder nicht. Mir wird auch immer noch 100% des pfändbaren Einkommens gepfändet  :rougi:.

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tomwr

Re: Einkommenssteuererklärung
« Antwort #11 am: 25. März 2011, 17:09:25 »

Ich habe auch immer noch keinen Bescheid, ob ich in der WVP bin oder nicht. Mir wird auch immer noch 100% des pfändbaren Einkommens gepfändet  :rougi:.

Die WVP beginnt erst mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens (und Ankündigung der RSB). Solange beides nicht vorliegt hat die WVP noch nicht beginnen. Der sog. Motivationsrabatt gibt es erst im 5. Jahr NACH Aufhebung des Verfahrens, also praktischerweise nur bei sehr kurzer Verfahrensdauer. In den meisten Fällen kommt es dazu wohl eher nicht.
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Pfingstrose

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Re: Einkommenssteuererklärung
« Antwort #12 am: 07. April 2011, 12:52:30 »

Hallo!
Meine letzte Steuererklärung war 2007. Wenn ich jetzt für 2010 abgebe, kommt von FA die Aufforderung für 2008+09?
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Der_Alte

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Re: Einkommenssteuererklärung
« Antwort #13 am: 07. April 2011, 14:43:25 »

Das kommt darauf an, ob für 2008 und 2009 die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung gegeben war oder nur ein Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich gestellt werden konnte.
Einkommensteuererklärungen sind bis 31.5. des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen (mit den berühmten Ausnahmeregeln) und werden bei Nichtvorlage angemahnt. Einkommernsteuererklärungen muss man abgeben ab einen Jahresgehalt von ca. 26.000 € (Alleinstehend) bzw. ca. 52.000 bei Eheleuten. Bei Eheleuten unterhalb dieser Einkommensgrenze auch dann, wenn die Steuerklassenkombination III / V gewählt wurde.
Ebenso muss eine Erklärung abgegeben werden, wenn man Freibeträge in die Lohnsteuerkarte hat eintragen lassen.

Wenn das alles nicht zutrifft kann man Antrag auf Lohnsteuerausgleich stellen. Das ist kein Muss; tut man es nicht, bekommt man halt keine Steuererstattung.

Wenn für 2008 und 2009 keine Erinnerung vom Finanzamt gekommen ist dürfte keine Verpflichtung zur Einkommensteuererklärung vorliegen.
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