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Autor Thema: Einkommensteuer  (Gelesen 2293 mal)

gummibaer0503

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Einkommensteuer
« am: 05. Januar 2010, 21:54:19 »

Hallo zusammen,

Seit 2006 lebe ich in der Inso, mittlerweile in der WVP. Nun mache ich jedes Jahr ganz brav meine Steuererklärung und jedes Jahr behält das Finanzamt komplett den Überschuß. Dummerweise ist es einer der Gläubiger. Jetzt waren es sogar 700,- die einbehalten wurden.Dürfen die das ? Müssen die nicht an den Treuhänder gehen und der verteilt dann? Müßte mir nicht auch etwas , wenigstens ein geringer Anteil zu stehen???LG Gummibaer0503.
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paps

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Re: Einkommensteuer
« Antwort #1 am: 05. Januar 2010, 23:19:38 »

Das ist vollkommen korrekt.
Der BGH meint, dass jeder Gläubiger (insbesondere die staatlichen Institutionen) das Recht hat, mit berechtigten Insolvenzforderungen aufzurechnen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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gummibaer0503

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Re: Einkommensteuer
« Antwort #2 am: 06. Januar 2010, 19:15:00 »

Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Können die denn das nach der Inso auch weiterhin machen???
LG Gummibaer0503
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Insokalle

Re: Einkommensteuer
« Antwort #3 am: 06. Januar 2010, 19:54:28 »

Meiner Meinung nach nicht.
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