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Autor Thema: Ekst. auf Kapitalerträge beim IV  (Gelesen 1858 mal)

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Ekst. auf Kapitalerträge beim IV
« am: 12. Mai 2011, 09:51:47 »

(konnte meine Frage nicht finden, kann deshalb 2x vorkommen)
Guten Tag zusammen!
Meine Wohlverhaltenszeit in der Regelinso ist fast schon bewältigt. Jetzt erhalte ich von meinem IV einen Steuerbescheid welcher meine normale Ekst. zeigt und in einer weiteren Position eine Steuer auf Kapitalerträge.
Ich weiß, daß vom IV Gelder eingetrieben wurden die auf einem Treuhandkonto liegen. Nur darauf kann sich diese Position begründen.
Vom IV wurde ich aufgefordert diesen Steuerbetrag der Masse zuzuführen.
Dies würde bedeuten, daß ich Geld bezahle auf Einkünfte, welche ich nicht hatte sondern der IV. Muß ich das bezahlen? Muß ich mir das Geld ausborgen?
Hinweis: gleichzeitig besteht noch ein Verlustvortrag aus früherer Zeit (vor Inso), welcher genau um den fälligen Betrag vom FA reduziert wurde.
Ich habe noch 6 Wochen, hatte bis jetzt keinen Ärger. Es geht um 250 EURO.
Bevor ich mich mit dem IV anlege hätte ich gerne gewußt wie ich mich verhalten sollte. Bitte raten sie mir mit Ihrer Erfahrung! Guten Tag zusammen!
« Letzte Änderung: 12. Mai 2011, 19:17:04 von paps »
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paps

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Re: Ekst. auf Kapitalerträge beim IV
« Antwort #1 am: 12. Mai 2011, 19:19:47 »

Wenn die Abgeltungssteuer Anlagen aus den Beträgen der Masse betrifft, ist diese durch die Masse zu zahlen.

Schildern Sie das Problem ihrem Rechtspfleger beim Insolvenzgericht.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Maurice Garin

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Re: Ekst. auf Kapitalerträge beim IV
« Antwort #2 am: 13. Mai 2011, 09:02:50 »

Meine Wohlverhaltenszeit in der Regelinso ist fast schon bewältigt.

Wurde das Verfahren schon aufgehoben? Der Rest Ihres Postings hört sich irgendwie nicht so an.
Zitat
Jetzt erhalte ich von meinem IV einen Steuerbescheid welcher meine normale Ekst. zeigt und in einer weiteren Position eine Steuer auf Kapitalerträge.

Was ergibt sich denn insgesamt aus dem Bescheid? Eine Erstattung, oder eine Nachzahlung? Und um welches Jahr ging es denn?
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