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Autor Thema: Elternzeit in der Wohlverhaltensperiode und die Restschuldbefreiung  (Gelesen 3519 mal)

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Hallo zusammen,

wir sind vor kurzem Eltern geworden und meine Frau ist nun in der Elternzeit (sie hatte keine Privatinsolvenz, nur ich).

Das InsoVerfahren wurde 01/2010 eröffnet und seit 09/2011 bin ich in der WVP.

Kann mir da später die RSB versagt werden wenn ich jetzt z.B. für drei Jahre in Elternzeit gehe,
da mir das doch rein rechtlich auch zusteht ?

Wenn ich 2016 wieder zu meinem Arbeitgeber zurückkehre wäre ja dann das Insolvenzverfahren
bereits erledigt und es kann der entsprechende Anteil von meinem Gehalt nicht mehr gepfändet
werden.

Vielen Dank schon mal  :biggrin:     
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Der_Alte

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Re: Elternzeit in der Wohlverhaltensperiode und die Restschuldbefreiung
« Antwort #1 am: 12. April 2013, 18:44:29 »

Die Betreuung eines Kindes unter 8 Jahren entbindet das betreuende Elternteil von der Pflicht, einer Erwerbsobliegenheit nachzukommen, so hat der BGH in IX ZB 139/07 entschieden. Ich zitiere aus Randnr. 13: Nach der für den hier in Rede stehenden Zeitraum maßgeblichen Rechtsprechung besteht bei der Betreuung eines Kindes bis zum achten Lebensjahr grundsätzlich keine Erwerbsobliegenheit (vgl. BGH, Urt. v. 9. Juli 1992 - XII ZR 57/91, NJW 1992, 3164, 3165 f; v. 30. November 1994 - XII ZR 226/93, NJW 1995, 1148, 1149).

Es sind dann noch weitere Hinweise im Beschluss vorhanden, die man vor der Entscheidung lesen sollte. Zur Entscheidung hier:
http://lexetius.com/2009,3759
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Re: Elternzeit in der Wohlverhaltensperiode und die Restschuldbefreiung
« Antwort #2 am: 15. April 2013, 16:49:21 »

Super vielen Dank das hat mir sehr geholfen  :biggrin:

Viele Grüße
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Feuerwald

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Re: Elternzeit in der Wohlverhaltensperiode und die Restschuldbefreiung
« Antwort #3 am: 15. April 2013, 16:54:06 »

wir sind vor kurzem Eltern geworden und meine Frau ist nun in der Elternzeit

- wenn Sie in Elternzeit gehen, nimmt dann Ihre Frau eine Beschäftigung auf?

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Re: Elternzeit in der Wohlverhaltensperiode und die Restschuldbefreiung
« Antwort #4 am: 15. April 2013, 17:00:30 »

Ja sie kann vorzeitig wieder bei ihrem Arbeitgeber anfangen.

Wir haben dann zwar weniger Geld zur Verfügung
aber ist im Moment zweitrangig und das genügt uns.
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sinagirl

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Re: Elternzeit in der Wohlverhaltensperiode und die Restschuldbefreiung
« Antwort #5 am: 15. April 2013, 22:03:32 »

Warum führen Sie den Ihren Job nicht weiter aus wenn Sie mehr verdienen? Denken Sie auch mal an die Verfahrenskosten, die nach Beendigung auch noch zu begleichen sind.
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Feuerwald

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Re: Elternzeit in der Wohlverhaltensperiode und die Restschuldbefreiung
« Antwort #6 am: 16. April 2013, 00:29:17 »

Herr Gott, was sollen denn solche Beiträge.
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Re: Elternzeit in der Wohlverhaltensperiode und die Restschuldbefreiung
« Antwort #7 am: 16. April 2013, 09:32:52 »

@sinagirl,

die Verfahrenskosten sind bereits jetzt bei weitem beglichen, mir wird jeden Monat verdammt viel abgezwickt, inklusive dem jährlichen Bonus von welchem nur ein kleiner Teil bei mir verbleibt.

Das ganze dilemma habe ich einer Schrottimmobilie in Leipzig zu verdanken (na ja und natürlich auch meiner Naivität), welche von der GMAC Bank finanziert wurde. Der Kaufpreis war über das dreifache vom eigentlichen Wert wie es sich im nachhinein vom Gutachter herausstellte.

Anscheinend war ich nicht der einzige, hatte dann aber leider nicht mehr die Kraft und auch keine Rechts-
schutzversicherung um zu klagen. Von daher kann ich eigentlich nur sagen dass jeder Cent der von mir ehrlich verdient und mir gepfändet wird Perlen für die Säue ist. Na ja selber schuld, auch das geht vorbei...... :cheesy:

Wen das Thema interessiert kann sich ja das hier mal anschauen:

http://www.anlegerschutzanwalt.de/aktuelles/item/89-fr%C3%BChere-gmac-rfc-bank-gmbh-vom-lg-berlin-zu-schadenersatz-verurteilt.html

Grüsse
« Letzte Änderung: 16. April 2013, 11:09:42 von Dauerstress »
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Insokalle

Re: Elternzeit in der Wohlverhaltensperiode und die Restschuldbefreiung
« Antwort #8 am: 16. April 2013, 10:41:03 »

Aber nehmen Sie nochmal die obige Frage von Feuerwald. Wenn Ihre Frau wieder arbeitet und ein hohes Einkommen hat, dann könnte der TH den Antrag stellen, dass Ihre Frau bei der Berechnung Ihres pfändbaren Einkommens unberücksichtigt bleibt. Schlimmstenfalls auch – teilweise - das Kind. Wenn das passiert, haben Sie u.U. wieder weniger Geld in der Kasse.
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Re: Elternzeit in der Wohlverhaltensperiode und die Restschuldbefreiung
« Antwort #9 am: 16. April 2013, 11:12:37 »


Ja da gebe ich Ihnen natürlich vollkommen recht, aber ich habe noch einen bereits 15 jährigen Sohn für den ich auch Unterhalt zahle, dann ist das nicht sooooo schlimm. Das konnte ja niemand wissen, hatte ich bis jetzt auch nicht erwähnt.

VG   
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