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Autor Thema: Ende WVP am 02.02.2015 - / Pfändung von betr. Beihilfe für Zahnarztrechnung???  (Gelesen 2549 mal)

jeke

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Hallo an alle Mitglieder und Unterstützer dieses Forums.

Mein Verfahren endet zum 02.02.2015 und ich habe zwei Dinge die ich nicht klären kann. Habe hier im Forum auf eine Frage eine Antwort gefunden, die Antwort möchte ich gerne von Euch bestätigt bekommen. Die andere Frage muss ich hier posten um eine Antwort zu bekommen.

1. Frage: Verfahren endet am 02.02.2015, muss ich den gesamten pfändbaren Betrag des Februargehaltes abgeben oder nur 2/30stel? (Zur Info, ich überweise den pfändbaren Betrag immer selbständig an meinen TH)

>>>>>>Meine gefundene Antwort aus dem Forum ist die: erst komplett überweisen und TH rechnet nach Erteilung der RSB dann auf 2/30stel ab. Zuviel gezahlten Anteil erhalte ich zurück.

Ist das richtig?


2. Frage: Ich habe 411€ als betriebliche Beihilfe für eine Zahnarztrechnung erhalten. Der Betrag wurde zusammen mit meinem Januargehalt überwiesen. Ist dieser Beihilfebetrag meines AG auch pfändbar? Habe sonst 2100€ überwiesen bekommen (gesetzliches Netto), diesmal 2511€. Berechne ich jetzt wie üblich den pfändbaren Betrag auf die 2100€ oder auf die 2511€ mit dem Erstattungsbetrag? Steuern musste ich nicht auf den Beihilfebetrag zahlen. Habe leider nichts im Forum dazu gefunden, sollte es etwas geben, postet mir bitte die entsprechende Antwort / den Link zur Antwort. Wenn nicht freue ich mich sehr auf Eure Antworten.

Nachtrag: In meiner Lohnabrechnung wird der Betrag auch als "Beihilfe" ausgewiesen.


Zum Ende dieses Beitrages möchte ich mich beim Gründer, den Unterstützern und natürlich allen Mitgliedern dieses Forums bedanken, ich habe in den letzten sechs Jahren mit Hilfe dieses Forums viele Unklarheiten beseitigen können und offene Fragen klären können. Vielen Dank!!!! :thumbup: :thumbup: :thumbup: UND WEITER SO!!!!!
« Letzte Änderung: 26. Januar 2015, 17:22:56 von jeke »
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Insokalle


Zu. 1:
Dazu gibt es verschiedene Theorien. Es wird nicht einheitlich behandelt. Ich würde es mit dem TH besprechen.

Zu 2:
Beihilfe sehe ich nicht als pfändbaren Arbeitslohn. Zur Beihilfe und deren Pfändbarkeit steht auch was im Forum.

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tuscanyleas

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Mein Verfahren endet am 11.5.

Ich weiß auch nicht ob ich nochmal für den ganzen Mai abtreten muss oder nur taggenau

Bin gespannt
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