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Autor Thema: Erben in der Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 1809 mal)

uwe1

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Erben in der Wohlverhaltensperiode
« am: 23. November 2010, 12:40:25 »

Hallo zusammen,
nach langer zeit melde ich mich mal wieder mit einer Frage an euch.
Meine Frau und ich sind ja seit 2007 in der Wohlverhaltensphase,jetzt sind die Eltern meiner Frau am überlegen ob sie ihr Dreifamilienhaus an meine Frau vererben sollen da wir eine der drei  Wohnungen bewohnen.
Ihre zweite Tochter soll dann nur ihren Pflichtteil bekommen,den meine Frau ihr dann auszahlen soll.
Ich muss noch dazu sagen auf dem Haus sind noch Schulden und es hat einen Ca. Verkehrswert von 220000€.
Was sollen wir nun machen?
Kann meine Frau überhaupt das Haus erben wenn noch Schulden drauf sind und muss sie dann auch dem Treuhänder diese 50%geben denn Bargeld ist keins da und die Schulden vom Haus zahlen sich mit den Mieten ab.
Uns Rauchen die Köpfe.
Habt Ihr einen Rat für uns?
Gruß Uwe1 
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horst69

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Re: Erben in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #1 am: 23. November 2010, 12:48:00 »

Ich würde davon abraten, das Haus jetzt zu erben !!

Könnt Ihr das nicht raus schieben, bis eure Inso vorbei ist ??

Ihr müsstet aus dieser Erbschaft 50% abführen. Da Ihr, wie Ihr schon geschrieben habt, das Geld nicht Bar zur Masse zahlen könnt, würde die Immobilie vorraussichtlich verkauft werden. Vom Erlös bekommt der TH 50%, den Rest bekommt Ihr. Also in der Summe nicht zu empfehlen.
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uwe1

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Re: Erben in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #2 am: 23. November 2010, 13:40:19 »

Danke für die schnelle Antwort,
das dachte ich mir schon,ich wusste nur nicht wie das ist wenn das Haus noch mit Schulden belastet ist.
Glaube da muss man sich richtig mit einem Anwalt oder so besprechen.
Ich hoffe mal das die Eltern meiner Frau 150 Jahre alt werden und das der Erbfall so schnell nicht eintritt.
Das sind super Schwiegereltern.
Danke Ciao
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