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Autor Thema: Erstattung Finanzamt / Kontoverbindung  (Gelesen 2036 mal)

Marie67

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Erstattung Finanzamt / Kontoverbindung
« am: 26. April 2013, 21:35:36 »

Hallo,

vielleicht kann mir hier jemand helfen?

Mein Mann und ich befinden uns je in der Wohlverhaltensphase :-)

Die Steuererklärung 2012 ergibt eine Rückerstattung. Der größte Anteil wird mir zugerechnet. (Allerding musste ich den Finanzbeamten erst darauf hinweisen, daß aufgeteilt werden muss).

Mein Mann hat noch Steuerschulden aus der Selbstständigkeit. Ich nicht, daher bekomme ich meinen Anteil jetzt ausbezahlt.

Nun zu meinem eigentlichen Problem. Wir haben seit dem Insolvenzantrag nur ein Konto. Kontoinhaber ist mein Mann, ich nur Bevollmächtigter.

Kann ich dem Finanzamt diese Kontonummer nennen oder wird der Betrag dann wohlmöglich doch nicht überwiesen, da der Kontoinhaber Steuerschulden hat? Eigentlich hatte ich im letzten Jahr schon diese Kontonummer mitgeteilt, aber da bekam sowieso alles der Treuhänder.

Ich möchte jetzt nicht extra ein Konto beantragen, nur damit das Finanzamt einmal im Jahr überweisen kann.

Eigentlich könnte ich ja den Beamten anrufen, aber der war sehr unfreundlich und da hab ich keinen Nerv drauf.

Wäre super, wenn jemand sich da auskennt.

Gruss
Marie

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Der_Alte

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Re: Erstattung Finanzamt / Kontoverbindung
« Antwort #1 am: 27. April 2013, 08:27:16 »

Da das Finanzamt keine Kontopfändung bei Ihrem Mann durchführen kann, weil es als Insolvenzgläubiger daran gehindert ist, dürfe es meiner Meinung nach keinen Grund geben, warum das Finanzamt nicht auf das Konto Ihres Mannes überweisen sollte.
Allerdings halte ich nichts für unmöglich, deshalb wäre ich vorsichtig und würde mir lieber ein Sparbuch anlegen und das FA dorthin überweisen lassen.
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sashsash

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Re: Erstattung Finanzamt / Kontoverbindung
« Antwort #2 am: 27. April 2013, 20:25:24 »

Allerdings halte ich nichts für unmöglich, deshalb wäre ich vorsichtig und würde mir lieber ein Sparbuch anlegen und das FA dorthin überweisen lassen.

Ohja!
In mancher Hinsicht sehen sich manche Finanzbeamte als die Helden der BRD.
In meinem Fall wurde trotz Insolvenz und das Finanzamt als Insolvenzgläubiger eine Pfändung auf mein Gehalt sowie das Konto gelegt.
Es kann sehr nevenauftrieben sein, diese Pfändung per Insolvenzgericht wieder rückgängig machen zu lassen, da ja alles seine Zeit dauert.
In dieser Zeit steht man ohne Geld da, da auch die Bank an ihre Pflichten gebunden ist, solange man kein P-Konto hat, wie es in meinem Fall war.
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