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Autor Thema: Erstattung von Gerichtskosten zur Erstreitung einer Abfindung  (Gelesen 1550 mal)

flipper8870

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Hallöchen,
mal was positives:
habe im Januar vor dem Arbeitsgericht einen Vergleich mit meinem Arbeitgeber ausgehandelt.
Dabei wurde mir eine Abfindung in Höhe von 5000€ zuerkannt.
Klar- die Abfindung geht an meinen TH. Allerdings bekomme ich die Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von 1150€ erstattet, bzw. brauche ich nur einen Teil der Abfindung abzutreten.
Ist doch mal was Gutes- man muss manchmal einfach nur mit dem TH reden.
Übrigens habe ich jetzt auch um die Rückerstattung der Kosten für die Einkommensteuererklärung gebeten- hatte mir Hilfe beim Lohnsteuerhilfeverein geholt-
mal sehen was dabei rauskommt.

L.G. Flipper
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