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Autor Thema: Forderungsanmeldung nach Schlusstermin  (Gelesen 5365 mal)

freiheit88

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Forderungsanmeldung nach Schlusstermin
« am: 21. Januar 2016, 22:06:35 »


Hallo zusammen,

im Juni 2014 beantragte ich Regelinsolvenz als Privatperson, ich war mit meinem Exmann selbständig tätig, jedoch hatte jeder einen Gewerbeschein.
Im Juli 2015 war der Schlusstermin. Am 12. August 2015 erhielt ich vom AG den Aktenvermerk vom 7.08.2015, indem das Verfahren aufgehoben und die Restschuldbefreiung angekündigt wurde.

Am 7.09.2015 erhielt ich eine Postzustellungsurkunde vom Finanzamt des Bezirks, in den mein Exmann nach der Trennung in 2004 hingezogen war, bereits 2003 gab ich mein Gewerbe auf, die Scheidung war 2009. Das dortige FA forderte von mir eine hohe fünfstellige Summe, welche bis zum 30.September 2015 bezahlt werden sollte. Ich selbst wohnte/arbeitete jedoch nie in dem Bezirk.

Was bis Ende 2003 aus der gemeinsamen Selbständigkeit aufgelaufen war, meldete ich in der Gläubigerliste an. Zunächst zahlte ich einige Jahre lang monatliche Raten ab, jedoch wurden die Schulden nicht weniger. Die Summe war mit meinem Gehalt einfach nicht zu stemmen. Deshalb meine späte Insolvenz.

Nach der Forderung des Finanzamtes fiel ich aus allen Wolken, vor allem weil die Beträge/Zeiträume zum einen völlig identisch mit denen sind, die in der Tabellenanmeldung durch das für mich nun zuständigen Finanzamt gelistet sind, zuzüglich horrender Beträge an Steuer-Vorauszahlungen für die Zeit nach meiner Trennung, dazu Gebühren und Säumniszuschläge.

Deshalb kontaktierte ich die mir zugeteilte Sachbearbeiterin des IV und teilte ihr dies mit, verwies auf den Schlusstermin und erklärte ihr den Sachverhalt.

Hier ihre schriftliche Antwort:

Das Finanzamt... hat sich gemeldet und die Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet.
Ich habe das Finanzamt angeschrieben und darauf hingewiesen, dass von Ihnen keine Zahlungen erfolgen dürfen und Abstand von weiteren Mahnungen genommen wird. Ich gehe davon aus, dass das Thema Finanzamt in ... für Sie hiermit erledigt ist.

Mit freundlichen Grüßen....


Sie ging gar nicht auf die Thematik ein. Auf meine weiteren emails antwortete sie nicht mehr. Versuche, sie zu erreichen, schlugen fehl. Auch die erweiterte Tabelle sandte sie mir nicht zu.

Die Forderungen dieses FA machen fast 80% der regulären, durch mich angemeldeten Schulden aus. Kann ich da noch was machen? Das ist doch nicht korrekt, oder?

Schöne Grüße,
freiheit88
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- Jean-Jacques Rousseau -
 

waldi

Re: Forderungsanmeldung nach Schlusstermin
« Antwort #1 am: 22. Januar 2016, 08:28:04 »

Zitat
Auch die erweiterte Tabelle sandte sie mir nicht zu.
Können Sie bei Gericht anfordern, oder dort zu den üblichen Geschäftszeiten persönlich einsehen.
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freiheit88

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Forderungsanmeldung 2 Monate nach Schlusstermin
« Antwort #2 am: 23. Januar 2016, 14:34:41 »


Danke Waldi, für Ihre Antwort,

nachdem ich hier einige Posts gelesen habe, stellen sich mir weitere Fragen zum Schlusstermin und der nachträglichen Forderung eines für mich nicht zuständigen Finanzamt.

Im Juni 2014 beantragte ich Privatinsolvenz, im Juli 2015 war der Schlusstermin. Am 12. August 2015 erhielt ich vom Amtsgericht den Aktenvermerk vom 7.08.2015, wonach das Verfahren aufgehoben und die Restschuldbefreiung angekündigt wurde.

Am 7.09.2015 - also fast zwei Monate nach dem Schlusstermin - kam die  Postzustellungsurkunde von besagtem Finanzamt des Bezirks, in den mein Exmann nach der Trennung in 2004 hingezogen war. Ich selbst wohnte /arbeitete nie dort.

Trotzdem ich dies der Sachbearbeiterin des IV sofort mitteilte, meldete sie diese verspätete Forderung zur Tabelle an. All meine folgenden Fragen und Einwände ignorierte sie, war nicht mehr erreichbar. Inzwischen wurde mir eine andere Sachbearbeiterin zugeteilt, diese ist bislang auch nicht erreichbar.

Ich habe kein Problem damit, die Folgen der Schulden aus der gemeinsamen Selbständigkeit zu tragen, allerdings kann es doch nicht sein, dass ich verantwortlich gemacht werde für horrende Summen, die nicht in meiner Verantwortung liegen.

Weiß jemand, ob ich noch etwas dagegen unternehmen kann?

Danke vorab für Antworten.

Beste Grüße
freiheit88

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KarlPaul

Re: Forderungsanmeldung nach Schlusstermin
« Antwort #3 am: 23. Januar 2016, 15:06:11 »

Welche Steuer für wen in welchen Zeitraum fordert denn das Finanzamt ein?
Vor 2003 oder danach?
Für welches Unternehmen oder welchen Unternehmer? 
« Letzte Änderung: 23. Januar 2016, 16:31:21 von KarlPaul »
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freiheit88

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Re: Forderungsanmeldung nach Schlusstermin
« Antwort #4 am: 23. Januar 2016, 19:35:19 »


Danke KarlPaul für Ihre rasche Rückmeldung,

was sich beim Finanzamt bis 2003 angesammelt hatte nahm ich quasi mit ans FA meines neuen Wohnorts. Vor dem Inso-Antrag ließ ich mir eine Übersicht geben die ich dann anmeldete. Das hiesige FA erließ mir alle Gebühren, Zinsen und Zuschläge, übrig waren nur noch die Summen der aufgelaufenen Steuerrückstände bis zum Monatsende der Abmeldung meines Gewerbes. Ab 2004 war ich bis zu meiner Erkrankung in 2010 als angestellte Quereinsteigerin im Sozialreferat tätig - jeweils nur mit Jahresverträgen. Dafür wurde Lohnsteuer abgeführt. Einkünfte anderer Art gab es nicht.

Bis Ende 2003 sind die Forderungen zweimal in der Tabelle, einmal durch "mein" Finanzamt und dann nochmal durch das andere FA.
 
Ich hatte im Vorfeld der Insolvenz auf Anraten des hiesigen Insolvenzgerichtes auch beim Amtsgericht, wo ich während der Ehe lebte, noch Auskunft eingeholt, ob dort irgendwas aufgelaufen war - aber da war nichts.

Das Finanzamt in der Zuständigkeit meines Exmanns hat in der angemeldeten Forderung  die identischen Daten aufgelistet, die ich für mich vom hiesigen FA erhielt (also bis 2003) und beim Inso-Antrag angemeldet hatte. Dazu meldete das FA meines Exmanns unfassbar viele Zuschläge und weitere, neue Forderungen, ab meiner Gewerbeabmeldung in 2003 bis einschließlich zum 30.August 2015.

Mein Exmann sagte, dass er in den Jahren bis zu seiner Rente (ab 12/2010) nur noch minimal verdiente, nicht annähernd den Umsatz machte der in Form von Rückständen durch sein FA bei mir in der Inso landete. Ob seine Aussage so stimmt kann ich jedoch nicht nachvollziehen, ob er seine Steuererklärungen machte auch nicht.

Die Forderung ist immens hoch, macht den Großteil der Summe in der Tabelle aus. Da sehe ich keine Chance mehr vorzeitig raus zu kommen.

Ich gehe davon aus, dass die Inso-Sachbearbeiterin das nicht prüfte. Ich verstehe das nicht, denn davor hatte sie von sich aus erfolgreich einigen Forderungen widersprochen, war immer kommunikativ und ansprechbar. Möglich, dass sie andere Handlungsanweisungen erhielt. Dass sie nicht mehr erreichbar ist, wundert mich. Also kann ich nur mutmaßen - was mich aber auch nicht weiter bringt.

Beste Grüße
freiheit88
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KarlPaul

Re: Forderungsanmeldung nach Schlusstermin
« Antwort #5 am: 23. Januar 2016, 19:53:20 »

Hattest Du ein gemeinsames Unternehmen mit Deinem Mann damals bis 2003? Das würde vielleicht das Durchschlagen der Forderungen auf Dich erklären.
Es erklärt aber nicht neue Forderungen für danach.

Sieht so aus das Du diese Forderungen mit in die Insolvenz nimmst. Und dann wohl die volle Zeit brauchen wirst? 
« Letzte Änderung: 23. Januar 2016, 19:56:33 von KarlPaul »
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freiheit88

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Re: Forderungsanmeldung nach Schlusstermin
« Antwort #6 am: 23. Januar 2016, 19:56:09 »

Ja wir hatten gemeinsam unser Unternehmen geleitet, allerdings jeder mit seiner eigenen Gewerbeanmeldung.
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KarlPaul

Re: Forderungsanmeldung nach Schlusstermin
« Antwort #7 am: 23. Januar 2016, 19:57:25 »

Also geht das Finanzamt von einer Haftungsgemeinschaft aus?
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freiheit88

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Re: Forderungsanmeldung nach Schlusstermin
« Antwort #8 am: 23. Januar 2016, 19:59:09 »

nehme ich an, die Steuererklärungen betrafen immer uns beide zusammen
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KarlPaul

Re: Forderungsanmeldung nach Schlusstermin
« Antwort #9 am: 23. Januar 2016, 20:03:34 »

Ja dann wird es so sein und die Forderungen scheinen so entstanden zu sein.
Einer haftet für die Steuerschulden des Anderen. 
Bist Du sicher das dieses gemeinsame Unternehmen korrekt abgemeldet wurde?
Das ist nicht automatisch mit dem Abmelden Deines Gewerbes erledigt?
 
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freiheit88

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Re: Forderungsanmeldung nach Schlusstermin
« Antwort #10 am: 23. Januar 2016, 20:14:00 »

Ich hatte mit der Abmeldung alle Stellen darüber informiert, dass ich nicht mehr Teil dieses Unternehmens bin. Auch das damalige Finanzamt.

Dass ich bis zum Ausstieg Ende 2003 in Haftung genommen werde, könnte ich ja noch irgendwie nachvollziehen, das hab ich ja auch alles angemeldet. Aber nicht, dass ich zweimal die identischen, alten Forderungen aus der gemeinsamen Zeit des Unternehmens + horrende Zuschläge für die Zeit danach, die nicht in meiner Verantwortung liegen, in meiner Inso habe und dann auch noch für die Zeit danach bluten muss. Kann das rechtens sein?

Ich suche einen Ansatz wo ich einhaken kann. Doch dazu fehlen mir die rechtlichen Infos.
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KarlPaul

Re: Forderungsanmeldung nach Schlusstermin
« Antwort #11 am: 23. Januar 2016, 20:52:02 »

"Ich hatte mit der Abmeldung alle Stellen darüber informiert, dass ich nicht mehr Teil dieses Unternehmens bin. Auch das damalige Finanzamt."
Meldet das das gemeinsame Unternehmen ab? Was gab es für Verträge oder Vereinbarungen bezüglich des gemeinsamen Unternehmens?

2 x Haftung lässt sich einfach erklären, es gibt die Steuerschuld 2003. Die wird auf die Beteiligten aufgeteilt. Wird sie von der einen Seite nicht beglichen wird sie weitergereicht.

Steuerschulden nach 2003 sprechen dafür das die Auflösung des Unternehmens beim Amt nicht vorlag.

Ohne die vollständigen Akten nur eine Vermutung.

Es sieht nach eine qualifizierten Beratung aus die nötig wäre. aber ab die noch was rausholen kann? 
   
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freiheit88

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Re: Forderungsanmeldung nach Schlusstermin
« Antwort #12 am: 23. Januar 2016, 22:16:04 »


Ich ging davon aus, dass die Abmeldung ausreichend war. Denn in all den Jahren kam auch nichts zu mir, erst im September letzten Jahres eben diese Zustellung vom nicht zuständigen Finanzamt.

Mit meinem damaligen Ehemann vereinbarte ich seinerzeit schriftlich, dass er künftig alleine weiter macht, er wollte nicht aufhören. Er entließ mich aus der Haftung ab dem Datum der Trennung. Allerdings erfolgte dies nicht notariell, es war nur eine dokumentierte  Vereinbarung zwischen uns. Die Notwendigkeit dafür war mir nicht bewusst, Insolvenz stand (noch) nicht auf dem Plan. Wir firmierten nicht innerhalb einer GmbH oder ähnlichem.

Mich ärgert, dass mir die Rückstände bis Ende 2003 doppelt in die Inso fließen, und von der Logik her kann das meines Erachtens einfach nicht sein. Auch dass ich zahlen soll für die Zeit ab 2004 bis 2015, das ist etwas, das ich ebenfalls nicht nachvollziehen kann.

Seit 2004 reduzierte ich alles um die aufgelaufenen Schulden in Raten zu zahlen. Dennoch - die Zinsen waren schneller.

Mir ist klar, dass ich eine professionelle Beratung bräuchte, doch das bedarf finanzieller Mittel die ich derzeit nicht habe.


Danke & viele Grüße
freiheit88
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KarlPaul

Re: Forderungsanmeldung nach Schlusstermin
« Antwort #13 am: 24. Januar 2016, 06:53:17 »

Das "Kind ist in den Insolvenzbrunnen" gefallen. Egal wie hoch die angemeldeten Schulden sind es geht alles mit einer Insolvenz.

Falls es ein Gewerbetrieb war ? ist das Gewerbeamt für Anmeldungen, Änderungen (Dein Ausscheiden) und Abmeldungen zuständig. Die geben das an alle anderen weiter die es betrifft, von Finanzamt bis IHK.
So wie Du auch Dein eigenes Gewerbe abgemeldet hattest?

Liegt da was vor von damals?  
« Letzte Änderung: 24. Januar 2016, 07:17:25 von KarlPaul »
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freiheit88

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Re: Forderungsanmeldung nach Schlusstermin
« Antwort #14 am: 24. Januar 2016, 13:49:37 »


Da ist in der Tat viel in den Insolvenzbrunnen gefallen. Zu viel, um vorzeitig raus kommen zu können. Mit der Summe, für die ich mitverantwortlich war, hätte mir mein Bruder geholfen. Aus Scham über den "Makel" kommunizierte ich ihm das vor der Insolvenz aber nicht, erst vor kurzem offenbarte ich mich. Dumm gelaufen sagt man wohl dazu.

Beim Gewerbeamt meldete ich mich persönlich ab, erhielt auch eine Bestätigung darüber. Die Kopie hatte ich im Erstgespräch der Sachbearbeiterin des IV ausgehändigt.

Einen "normalen" Job zu suchen geht aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr, bin seit Jahren arbeitsunfähig attestiert. Die Option Selbständigkeit oder freiberuflich arbeiten in der WVP traue ich mich nicht. Ideen sind da, tragfähige Konzepte dazu auch. Doch da sitze ich gefühlt immer auf einem Pulverfass.
 
Aber aussitzen bis zur RSB ist auch nicht meine Welt.

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KarlPaul

Re: Forderungsanmeldung nach Schlusstermin
« Antwort #15 am: 24. Januar 2016, 20:29:40 »

Wenn es nur um eine mögliche vorzeitige Beendigung geht wünsche ich Dir Gelassenheit. Auch wenn es schwer fällt. Erfülle Deine Verpflichtungen aus dem Verfahren, aber auch nicht mehr. Und lebe Dein Leben wie es Dir möglich ist.
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