"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Frage: Geldgeschenke oder -gewinne für den Ehepartner  (Gelesen 6446 mal)

mga

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Frage: Geldgeschenke oder -gewinne für den Ehepartner
« am: 11. April 2007, 21:15:44 »

Hallo allerseits!
Bin im 3. Jahr der Wohlverhaltensperiode.
Nur ich selbst habe Privatinsolvenz angemeldet.
Kann mein Ehepartner eigentlich größere Geldsummen bekommen (geschenkt, gewonnen u.ä.) ohne dass solches Geld vom Insolvenzverwalter angerührt wird?
Wir sind seit 20 Jahren verheiratet, ohne Ehevertrag (also wohl \"Zugewinngemeinschaft\").
Steuerlich sind wir zusammen veranlagt.

Danke vorab für Infos und Hilfen

mga[addsig]
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Frage: Geldgeschenke oder -gewinne für den Ehepartner
« Antwort #1 am: 11. April 2007, 22:38:30 »

In der Wohlverhaltensphase des Restschuldbefreiungsverfahrens,  n a c h  Aufhebung des Insolvenzverfahrens, könnte selbst der Schuldner Geldgeschenke oder Lottogewinne vereinnahmen, ohne dass diese von der Abtretung des Treuhänders erfasst wären.

Lediglich die pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge sind abgetreten und abzuführen

http://dejure.org/gesetze/InsO/287.html

sowie  Vermögen, das von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erworben wird, wäre zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herauszugeben.

http://dejure.org/gesetze/InsO/295.html

Ganz anders im noch laufendem Insolvenzverfahren !  

Das Vermögen des Ehepartners ist darüber hinaus weder im Insolvenzverfahren noch in der Wohlverhaltensphase massezugehörig und wird auch nicht von der Abtretung des Treuhänders erfasst.

Allenfalls im Fall gestundeter und noch nicht bereinigter Verfahrenskosten könnte das Vermögen des Ehepartners eine gewisse Rolle spielen.

MfG
Feuerwald
[addsig]
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz