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Autor Thema: Frage zu Treuhänderkosten  (Gelesen 5310 mal)

Samara

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Frage zu Treuhänderkosten
« am: 18. Mai 2009, 22:52:31 »

Guten Abend,

ich möchte gern eine Frage stellen zur Bezahlung des TH.  Alles ist für uns als Laien sehr kompliziert und ich versuche trotzdem so gut es geht informiert zu sein...
Mein Mann ist seit 02/2008 in der WHP.   Monatlich werden ca. 40 Euro gepfändet.   Das sind im Jahr ca. 480 Euro.  Stimmt das so, dass von diesem Geld als erstes der TH seinen Teil beansprucht?
Kurz nach Aufhebung des Verfahrens erhielten wir die Zahlungsaufforderung von 119,- Euro für 02/2008 - 02/2009, die wir sofort beglichen haben.  Wir haben daher bereits im Februar diesen Jahres mit eine erneuter  Zahlungsaufforderung für 02/2009 - 02/2010 gerechnet - aber es kam bis heute nichts.
Daher frage ich mich, ob der TH diese 119,- Euro nun von den abgeführten Pfändungsbeträgen einbehält und da diese Pfändungen den Jahresbetrag des TH decken, wir keine Zahlungsaufforderung bekommen?

Wann genau wird welches Geld für die Gerichtskosten verwendet? Nachdem der TH seinen Teil einbehalten hat?  Fließt der Rest des Pfändungsbetrages in die Gerichtskosten? Mein Mann hat Stundung beantragt, wurde auch genehmigt. Das heißt also, sollten die Pfändbaren Beträge während der WHP nicht reichen, um die Kosten des Gerichts vollständig zu decken, können wir den Rest ja in Raten abzahlen.
Habe ich das alles so richtig verstanden?

Mein Mann nimmt die ganze Insolvenz sehr ernst und wir sind sehr bemüht, alles richtig zu machen und möglichst genau bescheid zu wissen.  Es ist etwas mühsam, sich zurecht zu finden.  Die Zeit vor der Insolvenz war furchtbar - da lagen die Nerven blank und jetzt, wo wir mit einer geregelten Pfändungsrate gut zurechtkommen (und die Nerven nicht mehr blank liegen), fällt uns auf, dass es vieles gibt, worüber man sehr wenig bescheid weiß.

Ein mulmiges Gefühl bleibt aber immer... bei mir persönlich zumindest. Ich glaube, ich werde wohl erst wirklich nach der WHP erleichtert sein, ich habe oft immer noch Angst, es könnte irgendwas schiefgehen... oder ist das nur so, weil man es nicht richtig erfassen kann, dass einem die Schulden danach erlassen werden?

Ich danke im Voraus für's Lesen und Antworten.
Gruß
Samara

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paps

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Re: Frage zu Treuhänderkosten
« Antwort #1 am: 18. Mai 2009, 23:07:04 »

Sie sehen das richtig.
Vom Pfändbaren werden zuerst die Th- danach die Gerichtskosten beglichen.
Überschüsse werden an die GL verteilt.

2008 war entweder ein Versehen oder aber ein viel angewendeter Trick um trotz Kostenstundung doch noch seinen jährlichen Kostenobulus zu bekommen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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deppchef

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Re: Frage zu Treuhänderkosten
« Antwort #2 am: 18. August 2010, 19:07:20 »

Hi.
diese Antwort hat auch mir im Moment sehr geholfen. Danke. Jetzt wäre noch die Frage, wieviel behält der treuhänder und wiehoch sind die gerichtskosten?
Ich hatte erst gedacht, das ich im nächsten Jahr mit der inso fertig bin, und mein leben neu beginnen kann ( obwohl ich eigentlich schon damit angefangen habe seit keine rechnungen mehr von inkasso und co ins haus flattern).
bei meiner gläubigerversammlung haben sich nur 3 gläubiger gemeldet, worauf ich mit einer summe von 1428€ (von knapp 20000€) in die insolvens gegangen bin.

wer kann mir sagen, auf wieviel sich die thk und gk belaufen?
danke im vorraus
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paps

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Re: Frage zu Treuhänderkosten
« Antwort #3 am: 18. August 2010, 22:09:27 »

Grob gerechnet 1500,- für das Gericht.
TH 119,- im Jahr

Sie können, wenn Sie der Meinung sind, dass die angemeldeten Forderungen beglichen sind, das Gericht anschreiben, welche Kosten jetzt noch offen sind um die vorzeitige RSB zu erhalten.
« Letzte Änderung: 18. August 2010, 22:11:35 von paps »
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alice

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Re: Frage zu Treuhänderkosten
« Antwort #4 am: 19. August 2010, 13:40:07 »

Hallo,

ich habe auch eine Frage dazu, ich bin auch seit 2008 in der WVP und mir wird nichts gepfändet, da ich 2 Kinder habe und knapp unter der Grenze verdiene.
Muß ich mit den gleichen Kosten rechnen oder richten die Kosten sich nach den Schulden? Und kann man die in Raten zahlen?

Vielen Dank schon mal

Alice
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Paula41

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Re: Frage zu Treuhänderkosten
« Antwort #5 am: 19. August 2010, 14:07:07 »

Hallo,

ja - nein - ja

Die Kosten richten sich der Anzahl der Gläubiger und der eingesammelten Masse.

mfg
Paula41
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alice

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Re: Frage zu Treuhänderkosten
« Antwort #6 am: 19. August 2010, 16:30:12 »

Danke

Also eingesammelt hat mein Treuhänder noch nichts und ich habe 5 Gläubiger. Also werden das dann ca 2200€, oje.
Dann spare ich in den nächsten Jahren schon mal.

:-( LG Alice

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bemeyno

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Re: Frage zu Treuhänderkosten
« Antwort #7 am: 19. August 2010, 22:01:12 »

Die Gerichtskosten berechnen sich also nicht nach der Summe, mit der in Insolvenz gegangen wurde? Bei uns waren 2 Geschäfte ein Haus mitdrin, also Gesamtsumme 250.000/300.000€.

Ich hoffe, es richtet sich nur nach der Anzahl der Gläubiger, denn die waren überschaubar.....

LG

bemeyno
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paps

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Re: Frage zu Treuhänderkosten
« Antwort #8 am: 19. August 2010, 22:14:09 »

Die Gerichtskosten sind i.d.R. immer gleich.
Es wird jeder notwendige Verwaltungsakt berechnet.

Anders bei den TH-Kosten, die richten Sich nach der Masse und dem notwendigen Aufwand zur Generierung und Verwaltung.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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