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Autor Thema: Frage Zum jährlichen Fragebogen im Restschuldverfahren  (Gelesen 3950 mal)

flotzke

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Hallo zusammen ,
habe mich heute bei euch angemeldet und hab gleich mal zwei fragen.
Ich bekomme von meinem Th. jedes Jahr eine Rechnung für die Treuhändervergütung soweit so  gut, aber
dann ist immer wieder der selbe fragebogen mit den gleichen fragen zum einkommen , um eine besser bezahlte stelle, erben und so weiter....
muß ich den den jedesmal ausfüllen obwohl sich nichts ändert?
Und bekommt ihr auch solche fragebogen?
Vielen dank für eine Antwort
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paps

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Re: Frage Zum jährlichen Fragebogen im Restschuldverfahren
« Antwort #1 am: 06. Juli 2009, 19:38:57 »

Ungewöhnlich sind solche Fragebogen nicht.
Sind Sie in einer Ganztagsanstellung finde ich das ganze etwas übertrieben.

Die TH-Kosten müssen Sie nicht zahlen, wenn die Kosten auch bis zur Erteilung der RSB gestundet wurden.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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flotzke

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Re: Frage Zum jährlichen Fragebogen im Restschuldverfahren
« Antwort #2 am: 07. Juli 2009, 11:33:25 »

Hallo Paps,
vielen Dank für Deine Antwort.
Die Th- Kosten muß ich bezahlen gestundet wurde mir nichts,
ja eben das finde ich ja auch komisch bin in einer Ganztagsanstellung und habe noch unterhaltsplicht für 2 Kinder.
Muß ich den den ausfüllen?
Freundliche Grüße Flotzke
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paps

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Re: Frage Zum jährlichen Fragebogen im Restschuldverfahren
« Antwort #3 am: 07. Juli 2009, 20:41:20 »

Kann man sehen wie man will.
Ich würde, da ihr TH sonst einen auf Verletzung der Auskunftspflicht machen könnte.

Sehen Sie es positiv, auch die 6 Jahre sind irgendwann vorüber.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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flotzke

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Re: Frage Zum jährlichen Fragebogen im Restschuldverfahren
« Antwort #4 am: 08. Juli 2009, 12:06:27 »

Na ja  das stimmt auch wieder.
Nur versteh ich den Sinn nicht .
Aber danke schön
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dobberstein

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Re: Frage Zum jährlichen Fragebogen im Restschuldverfahren
« Antwort #5 am: 08. Juli 2009, 12:16:36 »

flotzke der IV/TH muss doch jedes Jahr einen Bericht beim Insolvenzgericht abliefern und so erfährt er auf unkomplizierte Weise, ob sich bei Dir irgendetwas geändert hat. Also halb so schlimm- tu ihm den Gefallen.
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flotzke

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Re: Frage Zum jährlichen Fragebogen im Restschuldverfahren
« Antwort #6 am: 08. Juli 2009, 13:34:42 »

Hallo Doberstein,
vielen Dank ,klar werd ich es machen finde es blos blöd immer das gleiche zu schreiben
weil sich ja nix ändert .
grüße flotzke
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dobberstein

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Re: Frage Zum jährlichen Fragebogen im Restschuldverfahren
« Antwort #7 am: 08. Juli 2009, 14:01:00 »

Siehste beim Treuhänder ist es das Gleiche.
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ThoFa

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Re: Frage Zum jährlichen Fragebogen im Restschuldverfahren
« Antwort #8 am: 10. Juli 2009, 09:18:49 »

Hallo,

flotzke der IV/TH muss doch jedes Jahr einen Bericht beim Insolvenzgericht abliefern...

interessant. Nach welcher Norm ?

MfG

ThoFa
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dobberstein

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Re: Frage Zum jährlichen Fragebogen im Restschuldverfahren
« Antwort #9 am: 10. Juli 2009, 11:05:12 »

Hallo Thofa - schön von dir zu hören!-
Unser AG fordert einen jährlichen Bericht gem. §§ 292 Abs. 3 Satz 2, 58 Abs.1 Satz 2 InsO.
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