"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: frage zur Pfändung  (Gelesen 1729 mal)

barny

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
frage zur Pfändung
« am: 13. Juni 2009, 12:26:48 »

hallo erstmal,
 hab da mal ne frage.
 Bin seit 6.2007 in PI.
Wohlverhaltensperiode  seit anganf 2008.
Vor Pi  hat ein Gläubiger gepfändet, was er nun auch noch macht, also geht der Th erstmal leer aus. Der Th sagte mir das geht nun 2 Jahre so..
aber ist das richtig ? und was passiert danach ?


Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: frage zur Pfändung
« Antwort #1 am: 13. Juni 2009, 12:31:47 »


aber ist das richtig ?
- der Gläubiger pfändet nicht, der macht sein Recht aus einer Lohnabtretung geltend. Das ist zulässig, längstens jedoch 2 Jahre ab Eröffnung, sofern der Arbeitsvertrag eine solche Lohnabtretung nicht ausschließt. 

und was passiert danach ?
- dann wird der Treuhänder seine Abtretung dem Arbeitgeber offen legen und die pfändbaren Betrag einziehen.
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

barny

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
Re: frage zur Pfändung
« Antwort #2 am: 14. Juni 2009, 10:39:51 »

hallo,
 danke für die antwort.
 Da bin  ich aber beruhigt, dachte schon ich muss das vielleicht  dann doppelt zahlen , weil der Betrag bis dahin ja noch nicht beglichen ist .
« Letzte Änderung: 14. Juni 2009, 10:46:26 von barny »
Gespeichert
 

rookie

  • Gast
Re: frage zur Pfändung
« Antwort #3 am: 16. Juni 2009, 18:15:47 »

 :whistle:
« Letzte Änderung: 16. Juni 2009, 18:17:44 von rookie »
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz