"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Frage zur Steuerklasse  (Gelesen 2138 mal)

Didi201020

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22
Frage zur Steuerklasse
« am: 23. September 2015, 20:03:41 »

Hallo,

ich wollte mal fragen, ob ich in der WVP wohl von Steuerklasse 2 zurück in Steuerklasse 1 wechseln kann.

Bei mir hat sich aber nichts geändert, also ich bin immer noch alleinerziehend. Aber mir bleibt vom alleinerziehenden Freibetrag nicht viel übrig, da deshalb die monatliche Pfändung auch höher ausfällt.

Wäre es möglich mir den Freibetrag lieber über die Steuererklärung zu holen, da hat der Th ja keinen Zugriff mehr drauf oder könnte mir deshalb die Restschuldbefreiung versagt werden? :neutral:

Gruss

Didi
Gespeichert
 

waldi

Re: Frage zur Steuerklasse
« Antwort #1 am: 23. September 2015, 20:17:48 »

Wenn sich nichts geändert hat, gibt es auch keine (objektive) Begründung für eine Abänderung der Steuerklasse.

So sehr der Gedanke daran auch verlockend ist, die Folge wäre allerdings eine vorsätzliche Benachteiligung der Gläubiger.
Gespeichert
 

Didi201020

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22
Re: Frage zur Steuerklasse
« Antwort #2 am: 23. September 2015, 20:28:37 »

Das mag richtig sein ich muss aber auch die Betreuungskosten für meine Maus bezahlen und kann mir diese auch nicht vom TH als Sonderausgabe berücksichtigen lassen. Da bin ich dann doch im Nachteil ich gehe arbeiten muss die Betreuung bezahlen und habe fast nichts von dem sowieso schon geringen alleinerziehenden Freibetrag, deshalb die Überlegung.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz