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Autor Thema: Frage zur Zumutbarkeit und Selbständigkeit in der WvP  (Gelesen 3299 mal)

herbert_s

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Frage zur Zumutbarkeit und Selbständigkeit in der WvP
« am: 18. November 2007, 14:22:46 »

Hallo,

ich bin in der Wohlverhaltensperiode nach Regelinsolvenz und alleinerziehend mir einem zweijährigen Kind.
Bisher bin ich halbtags tätig und erhalte ergänzende Leistungen nach ALG II.

Nun will ich von diesen Transferleistungen weg und möchte mich nebenher selbständig machen.
Nach meinem gefährlichen Halbwissen ist mir wegen der Erziehung momentan überhaupt keine Tätigkeit zuzumuten.
Ich stelle mir deshalb die Frage, was in meinem Fall ein "angemessenes Dienstverhältnis" wäre.
Gruß
H.
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paps

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Re: Frage zur Zumutbarkeit und Selbständigkeit in der WvP
« Antwort #1 am: 18. November 2007, 18:26:58 »

Halbtags wäre bei einem Zweijährigen o-k-

Bei Selbständigkeit spielt das aber keine Rolle.
Hier würden Sie so gestellt, als wären Sie erwerbstätig im Angestelltenverhältnis.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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herbert_s

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Re: Frage zur Zumutbarkeit und Selbständigkeit in der WvP
« Antwort #2 am: 18. November 2007, 19:23:37 »

Vielen Dank, aber ich verstehe dei Antwort nicht ganz.  Ich möchte NEBEN meinem Halbtagsjob noch selbständig tätig sein.
Wie würde denn daraus, insbesondere bei den anfänglich niedrigen Gewinnen, Einkommen aus einem "angemessenen Dienstverhältnis berechnet werden.
mfg
H.
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paps

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Re: Frage zur Zumutbarkeit und Selbständigkeit in der WvP
« Antwort #3 am: 18. November 2007, 22:53:53 »

Es sollte darauf ankommen, womit sie vordergründig ihren Lebensunterhalt bestreiten.

Beide Einkommen können aber wegen der Pfändbarkeit zusammengerechnet werden.

Wenn Sie also den Lebensunterhalt mit dem regulären Einkommen bestreiten, bleibt es bei den Obliegenheiten nach 295(1) InsO.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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