"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Fragen zum Pfändungsfreibetrag  (Gelesen 2418 mal)

Chancenlos

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Fragen zum Pfändungsfreibetrag
« am: 01. Oktober 2008, 14:46:28 »

Hallo, ich bin ganz neu hier .... ich suche im Internet nach Hilfe und Infos und so bin ich hier gelandet vielleicht kann mir hier einer meine Fragen beantworten.

Mein Lebensgefährte und ich sind seid fast 5 Jahren zusammen . Er hat noch 2 Jahre Insolvenz vor sich. Jetzt sind wir zusammen gezogen , er lebt jetzt bei mir im Haus zusammen mit meinen 2 Kindern.

Er ist zur Zeit krank geschrieben und bekommt ca. 1430 ,00 Krankengeld , heute bekamen wir ein Schreiben das die Krankenkasse 297,00 euro abzieht, es wird gepfändet. Dürfen die das so einfach ,zähle ich irgendwie nicht oder wie verhält sich das überhaupt wenn man zusammen lebt ???
Ich habe ein eigenes Einkommen ,wird das vielleicht dann mit angerechnet ??? Ich bin so roatlos ...... :cry: :cry:
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Fragen zum Pfändungsfreibetrag
« Antwort #1 am: 01. Oktober 2008, 15:23:07 »

Hallo,

ich gehe davon aus, dass der gepfändete Betrag an den IV/TH abgeführt wird !?

Das ist richtig so, weder Ihre Kinder noch Sie sind für Ihren LG unterhaltsberechtigte Personen.
Wenn er also keine Kinder hat und auch niemanden sonst unterhaltspflichtig ist, ist die Rechnung korrekt.

MfG

ThoFa

Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz