"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Frau ist krank geschrieben, Post bezüglich Paragraph 295 Absatz 1  (Gelesen 2601 mal)

FuSchnickens

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 42

Hallo zusammen,

meiner Frau wurde zum letzten August gekündigt, seitdem hat sie sich für viele Stellen beworben. Da der Druck des Amtes immer größer wurde, der Umgang mit drepressiven Menschen scheint nicht geschult zu werden, stellten sich seit Oktober auch wieder die Panikattaken ein.

Meine Frau ist nun seit Ende Januar krank geschrieben, die regelmäßige Info an den Insolvenzverwalter ist erfolgt, sowohl über die Bewerbungen als auch über die Krankmeldungen.

Nun kam heute Post das eine Erwerbsobliegenheit des §295 Nr 1 Inso besteht. Aus der Gesetzesnorm würde sich alles weitere ergeben.

Wie haben wir das zu verstehen ? Ich habe den Insoverwalter schon angeschrieben und auch angeboten falls die Krankmeldungen der Arztes nicht reichen dann können wir den Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Alles kein Thema.

Ist das als eine Info zu verstehen  ?

Wie könnte es nun weiter gehen ?

Freundliche Grüße und danke vorab.
« Letzte Änderung: 28. März 2015, 13:47:35 von FuSchnickens »
Gespeichert
 

KarlPaul

Re: Frau ist krank geschrieben, Post bezüglich Paragraph 295 Absatz 1
« Antwort #1 am: 28. März 2015, 14:17:29 »

Weisen Sie Ihren netten Verwalter darauf hin das ihre Frau krank geschrieben ist und sich deshalb verständlicherweise solange nicht um eine Arbeit kümmern kann. Eine Gefährdung der RSB ergibt sich nicht.

Achten Sie auf die lückenlose Krankschreibung vom Arzt.
Eine Aufhebung der Schweigepflicht gegenüber dem TH ist weder nöig noch angemessen.
Gespeichert
 

FuSchnickens

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 42
Re: Frau ist krank geschrieben, Post bezüglich Paragraph 295 Absatz 1
« Antwort #2 am: 28. März 2015, 15:01:59 »

Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort an einem Samstag. Das ist sehr nett. Nun bin ich auch wieder etwas beruhigter. Vielen Dank !  :thumbup:
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz