"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Gehaltsforderung bei Bewerbung  (Gelesen 1435 mal)

Stylo1976

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Gehaltsforderung bei Bewerbung
« am: 02. Januar 2013, 15:42:41 »

Hallo ihr lieben,

ich weiß jetzt gar nicht ob das hier rein passt. Leider finde ich im Internet nichts was so wirklich passt!
Da ich einen neuen Job brauch und Bewerbungen schreiben muss, stelle ich mir die Frage was man denn als
Gehaltsforderung denn so angibt ?? Mit meiner Qualifikation hätte ich natürlich die Möglichkeit bei "geringen"
Forderungen leichter einen Job zu bekommen. Was sicherlich aber auch unangenehme Fragen zur Folge hätte.

Ich war längere Zeit in staatlicher Aufsicht, war Freigänger und das Gehalt natürlich dementsprechend.

Das alles macht mich gerade etwas ratlos !?!?

Vielleicht könnt ihr ja helfen.

Grüße
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Gehaltsforderung bei Bewerbung
« Antwort #1 am: 02. Januar 2013, 16:04:07 »

Zunächst Willkommen

Ist bei den Bewerbungen nicht ausdrücklich eine Vorgabe des Gehaltswunsches gefordert, würde ich das auch weglassen.
Die meisten (etwas größeren) Unternehmen zahlen ja nach Tarifvertrag. Da wird es kaum Abweichungen geben.

Bei Kleineren Firmen, die nicht Tarifvertrags gebunden sind, sollte man im Netz nach Durchschnittsverdiensten für den jeweiligen Job suchen. Dies sollte aus meiner Sicht auch Grundlage der Gehaltsvorstellungen sein. Bleibt man drunter / oder der neue Arbeitgeber ist meist etwas nicht o.k.
Gibt man selber geringere Gehaltswünsche an, als der Durchschnittsverdienst ist, klingt es aus meiner Sicht (ich mache schon viele Jahre Personalarbeit) immer so, als ob man entweder sich nicht mit dem Job beschäftigt hat oder unbedingt einen Job braucht, egal ob unterbezahlt oder nicht.

MfG Paps
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz